Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrug bei Pflegediensten in SH- Rat und Hilfe vom Fachanwalt!

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Die Staatsanwaltschaft Kiel ist die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität und Korruption in ganz Schleswig- Holstein. In enger Zusammenarbeit mit der AOK Nordost und anderen Kassen ermittelt sie in immer mehr Verfahren gegen tatsächliche aber auch vermeintliche Betrüger unter den Pflegediensten.

Einer der Gründe für die Zunahme der Ermittlungsverfahren liegt oft im finanziellen  Streit der Pflegedienste mit den Kassen über abgerechnete Leistungen. Die Kranken- und Pflegekassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Abrechnungsauffälligkeiten an die zuständigen Staatsanwaltschaften weiterzuleiten. Nicht selten setzen die Kassen eine Strafanzeige wegen Abrechnungsbetrug auch bewusst als Druckmittel für einen  Forderungsausgleich oder für den Abschluss eines  belastenden Vergleich ein. Dadurch kann bereits  ein mittelgroßer Streit über diverse Monatsabrechnungen zu einem Strafverfahren führen.

Das Augenmerk der Ermittler ist dabei auf drei immer wieder auftretende Fallkonstellationen gerichtet. 

Es werden Leistungen abgerechnet, die meist überhaupt nicht erbracht wurden. So werden beispielsweise Nachweise in Form von Pflege-Protokollen gefälscht und und die nicht erbrachten Leistungen zum Nachteil der Sozialkassen und der Kommunen abgerechnet. Es können auch vermeintliche Patienten geschult werden, um die Prüfer des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) und den Sozialfachdienst über die tatsächliche Pflegebedürftigkeit der Betroffenen zu täuschen.

Die zweite Konstellation ist die Beschäftigung von Pflegekräften, deren Qualifikation meist nur vorgetäuscht ist. Besonders im Bereich der Intensivpflege sind die Ermittlungsbehörden fast zwanghaft bemüht, bei jeder Unregelmäßigkeit diese Betrugsvariante anzunehmen.

Es gibt auch den Fall, dass Verwandte unbewusst oder gegen Beteiligung die Aufgaben des Pflegepersonals übernehmen.

Alle diese Fälle sind schon aufgrund der entstandenen Schäden gewerbsmäßiger schwerer Betrug mit einem Strafrahmen von 6 Monaten bis zu zehn Jahren. Meist werden die Verfahren noch um den Vorwurf der Hinterziehung der Lohnsteuer, des Verstoßes gegen das SchwarzArbG und der Verwirklichung des § 266 a StGB erweitert.

Allerdings ist dies nicht die einzige drohende Konsequenz.

Oft werden an die betroffenen Firmen und letztendlich die Verantwortlichen Rückforderung im sechsstelligen Bereich gerichtet. Hier muss der Verteidiger seine Kenntnisse und Erfahrungen mit Verträgen bzw. Rahmenverträgen gem.§ 132 SGB V geschickt ausspielen.

Ferner droht ein massiver Verlust der Reputation, der soweit gehen kann, dass selbst bei einer Verfahrenseinstellung der wirtschaftliche Schaden nicht wieder gutzumachen ist. Daher muss von Anfang an ein spezialisierter Verteidiger auf eine schnelle Verfahrensbeendigung drängen und die Außenwirkung gering halten.

Die Betroffenen erfahren oft erst durch die Durchsuchungen Ihrer Praxisräume und privaten Wohnräume von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Normalerweise müssen die dort aufgefundenen Datenträger vor Ort gespiegelt  und ausgelesen werden. Sehr häufig werden aber die Computer, Server, Tablets und Mobiltelefone pauschal als Beweismittel beschlagnahmt. Die zu erfolgende Auswertung kann sich über Monate hinziehen, in denen die Daten den Beschuldigten nicht zur Verfügung stehen. Es kann dann viele Wochen oder gar Monate dauern, bis Telefone, Tablets und auch die Firmen-PCs wieder zurückgegeben werden können.

Ein spezialisierter Verteidiger kann in diesen Fällen dafür sorgen, dass die Datenträger selbst oder zumindest arbeitsfähige Datenkopien  unverzüglich zurückgegeben werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht, zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht und seit Jahren erfolgreich bundesweit als Verteidiger in solchen Verfahren tätig. 

Überproportional viele seiner Fälle werden eingestellt oder enden mit einem Kompromiss, der das wirtschaftliche Überleben der Unternehmen und Verantwortlichen sichert.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat ihren Hauptsitz in Berlin und Zweigstellen in Kiel sowie Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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