Geblitzt in Schenefeld, Halstenbeker Chaussee, FR Halstenbek- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Pinneberg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften vor? Eine Überprüfung der Messung durch einen spezialisierten Verteidiger kann sich lohnen. Werden doch überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt, sobald gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erhoben wird. Der Grund dafür ist die extreme Fehleranfälligkeit des hier eingesetzten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dieses sendet Laserimpulse aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Die in diesem Bereich befindlichen Fahrzeuge reflektieren diese Signale und senden sie zu dem Gerät zurück. Die dadurch gewonnenen Daten sind dann die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon die überlange Messstrecke ist eine große Fehlerquelle. Verursacht sie doch eine ungeplante Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Dies geschieht so häufig, dass schon allein wegen dieses Fehlers etwa die Hälfte aller Messungen falsch sind. Oft befinden sich auch mehrere Fahrzeuge im Messbereich, die gleichzeitig von den Laserstrahlen erfasst werden. Dann ist der Bußgeldstelle oft kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Häufig wird der Messsensor auch nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. In diesen Fällen führen geringste Abweichungen bei der Ausrichtung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Fehlt in der Akte der vorgeschriebene aktuelle Schulungsnachweis für das Messpersonal, darf die Messung nicht verwertet werden. Sollte die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen umgültig sein, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert. Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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