Eröffnung eines US-Dollar-Bankkontos in Panama

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Jede Bank besitzt ihre eigenen (internen) Vorschriften, was eine Kontoeröffnung für Ausländer in Panama betrifft. Viele Banken akzeptieren ausländische Klienten erst dann, wenn diese bereits eine Aufenthaltserlaubnis für Panama vorweisen können. 

Andere Banken genehmigen eine Kontoeröffnung im Rahmen der Antragstellung auf Aufenthaltserlaubnis (wie zum Beispiel unter der Kategorie der „Friendly Nations”). Prinzipiell ist es besser, sich vorab zu informieren, um sicherzustellen, dass alle Unterlagen korrekt und vollständig sind.

Generell raten wir unseren Klienten, folgende Dokumente aus Europa für eine reibungslose Kontoeröffnung in Panama mitzubringen:

1.
Bankreferenz:
mindestens eine (1) besser zwei (2) Bankreferenzen von zwei unterschiedlichen Banken im Herkunftsland oder Land des ständigen Wohnsitzes. Die Referenz muss folgende wichtige Punkte beinhalten:

  1. Dauer der Geschäftsbeziehung (am besten 3 Jahre, oder länger). 
  2. Dass die Geschäftsbeziehung stets zufriedenstellend war. 
  3. Direkte Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, Adresse, E-Mail, Fax, usw.) des zuständigen Sachbearbeiters der Bank (bei Rückfragen durch die panamaische Bank). 
  4. Die originale Unterschrift des Mitarbeiters der Bank der die Bankreferenz ausstellt. Referenzen, die mit einer elektronischen Unterschriften unterzeichnet wurden, werden teilweise von der Bank in Panama nicht akzeptiert. 
  5. Die Bankreferenz muss auf Englisch oder Spanisch verfasst sein, sonst muss das Dokument vorab von einem Übersetzer in Panama übersetzt werden.  

2.
Einkommensnachweis: 
Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften in Panama ist die Bank dazu verpflichtet, festzustellen, aus welchen Quellen der Kunde sein Einkommen erwirtschaftet. 

Die Bank muss bei der Kontoeröffnung sicherstellen, dass die Geldmittel, die zukünftig auf das Bankkonto eingezahlt werden, aus legalen Quellen stammen.

Sollte die Bank Unregelmäßigkeiten in den Kontobewegungen registrieren, werden Überweisungen gegebenenfalls geblockt, das Konto gesperrt und eine Meldung an die UAF („Unidad de Análisis Financiero“ – daher die staatliche Behörde für Finanzanalyse) gemacht.

Der Einkommensnachweis kann in der Regel mittels folgender Dokumente erfolgen:

  1. Bei selbstständiger Tätigkeit: die letzten beiden Einkommenssteuerbescheide vom Finanzamt.
  2. In einem Angestelltenverhältnis: Drei (3) aktuelle Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen des Arbeitgebers, zusammen mit einer Bescheinigung des Arbeitsverhältnis (diese muss Informationen wie Höhe des monatlichen Gehalts, Position und Dauer des Angestelltenverhältnis beinhalten), ausgestellt durch den Arbeitgeber. Falls es nicht möglich ist, diese Dokumente, zum Beispiel vom Arbeitgeber, zu bekommen, können bei Angestellten auch die letzten beiden Einkommenssteuerbescheide vom Finanzamt eingereicht werden. Reisepass und zweites Ausweisdokument (Führerschein oder Personalausweis).
  3. Reisepass und zweites Ausweisdokument (Führerschein oder Personalausweis).

Ein wichtiger Tipp: Je ausführlicher die Dokumente (Bankreferenz) und der Nachweis über die vorhandenen finanziellen Mittel (Einkommensnachweis), desto rascher erfolgt in der Regel die Kontoeröffnung.

Was passiert nach der Kontoeröffnung in Panama? Kann ich auch Online-Banking beantragen?

Sobald das Bankkonto in Panama eröffnet wurde, erfolgt die erste Einzahlung in der Regel in bar. Der Mindestbetrag hängt von der jeweiligen Bank ab. Danach können Zugang zu Online-Banking, EC-Karte („Tarjeta Clave”) etc. beantragt werden. 

Auch internationale Überweisungen aus Europa sind problemlos möglich und dauern erfahrungsgemäß etwa zwei bis drei Bankwerktage. Prinzipiell müssen in Panama Überweisungen über USD $10,000 vorab von der Bank genehmigt und freigeschaltet werden.

Worauf muss noch achten?

Abschließend noch ein wichtiger Hinweis zur Einfuhr von Geldmittel nach Panama. Außerhalb von Panama Stadt gibt es nur wenige Banken, die Euro in US-Dollar tauschen. Große Euro-Noten (500 EUR) werden in der Regel nicht angenommen. Wir empfehlen unseren Klienten daher, etwaige Geldmittel bereits im Herkunftsland in US-Dollar umzuwechseln. 

Bitte beachten Sie die Zollvorschriften bei der Einfuhr von Bargeld nach Panama. Generell muss die Einfuhr von US$ 10.000 und mehr pro Personengruppe ( =Familie) entsprechend deklariert werden. 

Generell raten wir unseren Klienten davon ab, mit großen Mengen an Bargeld nach oder in Panama zu reisen. Es gelten die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen und Risiken bei Reisen ins Ausland mit Bargeld: Wer erkennbar größere Mengen an Bargeld bei sich hat, setzt sich der Gefahr aus, einer Straftat zum Opfer zu fallen. 

Aus diesen Gründen sollte vor allem bei längeren Aufhalten in Panama nicht allein auf Bargeld als einziges Zahlungsmittel gesetzt werden. Viele Banken in Europa bieten inzwischen kostengünstige Reisekreditkarten (teilweise ohne Auslandsgebühr) an, auch Multi-Währungs-Konten sind eine gute Möglichkeit Geldmittel zu überweisen oder zu beheben. 

Informieren Sie sich vorab bei Ihrem Bankinstitut über etwaige Produkte und Tages-, Wochen- oder Monatslimits bei der Geldbehebung im Ausland.



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