Praxistipp: Eröffnung eines Bankkontos in Kolumbien

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Strenge Anti-Geldwäschevorschriften erschweren oft die Eröffnung eines Bankkontos in Kolumbien. Üblicherweise fordern alle in Kolumbien tätigen Banken (also sowohl nationale Banken wie beispielsweise Davivienda, Bancolombia oder Banco de Bogotá) wie auch internationale Banken mit Filialen in Kolumbien (wie beispielsweise GNB Sudameris, Banco Procredit oder ITAU), eine Vielzahl an Dokumenten, die der Filialleiter vor Eröffnung des Bankkontos prüft, um sich persönlich davon zu überzeugen, dass kein Geldwäscheverdacht vorliegt. 

Bei Privatpersonen wird immer die Vorlage eines nationalen Personalausweises für Ausländer (Cedula de Extranjería) gefordert. Demnach ist es nicht möglich, ohne gültigen Aufenthaltstitel ein Bankkonto zu eröffnen. Die Cedula de Extranjería kann nur mit einem gültigen Aufenthaltstitel, der über ein Besuchs- oder Touristenvisum hinausgeht, beantragt werden. Touristen und sonstige Besucher können daher kein Konto eröffnen. Im Zuge der Kontoeröffnung erfolgt eine Befragung des Interessenten nach seinem Aufenthaltszweck in Kolumbien. 

Mit der Cedula de Extranjería kann die Bank im nationalen Kreditsystem „DataCredito“ abfragen, ob der künftige Kunde bereits andere Finanzprodukte, Handys oder Internetverträge in Kolumbien hat. Je besser die Einstufung im System, desto leichter die Kontoeröffnung. Für Personen, die gerade erst nach Kolumbien gezogen sind und daher nicht in DataCredito erscheinen, ist es oft besonders schwer, ein erstes Finanzprodukt, einen Handy- oder Internetvertrag zu bekommen, da die kolumbianischen Unternehmen keine Erfahrungswerte über die Bonität des Kunden haben. Grundsätzlich vergeben die meisten Banken an Privatpersonen als erstes Finanzprodukt meist nur ein Sparkonto. 

Ausnahmen werden bei Angestellten gemacht, die ein für nationale Verhältnisse hohes Einkommen nachweisen können. Diese können mitunter sofort ein Girokonto oder eine Kreditkarte bekommen. Welche Nachweise genau von der Bank zur Kontoeröffnung gefordert werden, ist stark vom Einzelfall abhängig. Gängige Nachweise sind Empfehlungsschreiben von anderen Bankkunden, Einkommensnachweise wie Arbeitsbestätigungen oder Bestätigungen der Steuerbehörde DIAN. Von Selbstständigen werden oft Nachweise eines kolumbianischen Buchhalters gefordert, die die Einkommen des Betroffenen bestätigen. 

Firmenkunden können nur mit gültiger Steuernummer NIT ein Konto eröffnen. Auch für Firmen gilt, dass die Banken eine Einzelfallprüfung machen und nach ihrer persönlichen Einschätzung weitere Dokumente fordern. Häufig kommt es auch zur Überprüfung der Büroräumlichkeiten. Gängige Dokumente, die zur Kontoeröffnung benötigt werden, sind z. B. ein nicht mehr als 30 Tage alter Firmenbuchauszug, das Register der Steuerbehörde DIAN (RUT) sowie eine Vollmacht des Geschäftsführers, wenn dieser das Konto nicht selbst eröffnet. Daneben können weitere Nachweise wie Auftragsbestätigungen, eine Anfangsbilanz eines kolumbianischen Buchhalters sowie Informationen zu den Gesellschaftern des Unternehmens gefordert werden. 

Auch für Firmenkunden gilt, dass viele Finanzprodukte wie z. B. Kreditkarten in vielen Fällen erst nach erfolgreichen 6 Monaten mit dem Erstprodukt ausgestellt werden. Abweichungen davon kann es bei Banken geben, die Depots zur Eröffnung einer Kreditkarte fordern und so sicherstellen können, dass die Raten bezahlt werden. Auch für die ersten Überweisungen aus dem Ausland sind strenge Prüfungen durchaus üblich. So wird vor der Genehmigung des Empfangs von Auslandsüberweisungen üblicherweise ein Nachweis gefordert, wo das Geld herstammt. Hintergrund dafür sind ebenfalls Anti-Geldwäsche-Bestimmungen.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere Anwälte gerne im Rahmen einer Erstberatung zur Seite! 



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