Erste Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Betriebsschließungsversicherung für den 26.01.2022 angekündigt

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In einer Pressemitteilung vom Dezember 2021 hat der für das Versicherungsrecht zuständige 4. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) seine erste Entscheidung wegen Ansprüchen aus einer Betriebsschließungsversicherung, im Zusammenhang mit den Gaststätten und Hotelschließungen im ersten Corona-Lockdown im März 2020, für den 26.01.2022 angekündigt.

Hotel- und Gastronomiebetriebe, die Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung oder eine Betriebsunterbrechungsversicherung wegen der angeordneten Schließungen beantragt hatten, waren in der Vergangenheit meist, jedenfalls im Hinblick auf die dazu ergangenen Entscheidungen, vor Gericht gescheitert. Dieser Eindruck, wird vermittelt durch die Vielzahl der Entscheidungen, die den Versicherern Recht geben und die wenigen Entscheidungen, welche zugunsten der Versicherungsnehmer, also der Hotel- und Gastronomiebetriebe, ergangen sind.

Hinter diesem Bild steckt jedoch das geschickte prozesstaktische Agieren der einen Anwaltskanzlei, welche alle Versicherer im Zusammenhang mit Klagen wegen Leistungen aus der Betriebsschließungs- oder Betriebsunterbrechungsversicherung wegen des Corona-Lockdowns vertritt. Es ist in Fällen, von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, wie dies bei den Leistungen infolge des Corona-Lockdowns der Fall ist, gang und gäbe, dass Verfahren, in denen das Gericht zu erkennen gibt, dass der Versicherungsnehmer gewinnen wird, einvernehmlich durch Vergleich mit einer entsprechenden Verschwiegenheitsverpflichtung beendet werden. Demgegenüber wird dem Versicherungsnehmer aber in Verfahren, in welchen das Gericht zu erkennen gibt, dass es vermutliche die Klage abweisen wird, kein Vergleich angeboten.

Diese Strategie der Vermeidung von negativen Entscheidungen durch Banken und Versicherer wird gerade auch vor dem Bundesgerichtshof praktiziert. So werden richtungsweisende Entscheidungen, die Auswirkungen auf eine Vielzahl von Fällen haben und die für die betroffenen Unternehmen sehr teuer werden können, noch in letzter Minute durch Vergleich oder Anerkenntnis verhindert.

Es bleibt daher abzuwarten, ob der Bundesgerichtshof, wie angekündigt, am 26.01.2022 tatsächlich zu Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung entscheiden wird.

Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel berät betroffene Hotel- und Gastronomiebetriebe  ab dem 27.01.2022  dazu, welche rechtlichen Möglichkeiten nunmehr bei einer Entscheidung oder bei einer verhinderten Entscheidung des BGH bestehen.


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