Erste Oderfelder (Lombard Classic) – Insolvenzverwalter fordert Rückzahlungen

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In aktuellen Schreiben fordert der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft (Lombard Classic 2) von den ehemaligen stillen Gesellschaftern die Einlagesumme sowie die erhaltenen Auszahlungen zurück. Die Rückzahlungen, die innerhalb einer äußerst kurzen Frist erfolgen sollen, sollen der Insolvenzmasse zugeführt werden.

Am 02.01.2017 wurde das Insolvenzverfahren der Gesellschaft vor dem Amtsgericht Chemnitz eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler bestellt. Im selben Jahr folgte die Insolvenz der Lombard Classic 3, sodass immer mehr Anleger der Lombardium-Gruppe einen Totalverlust ihrer Investition befürchten.

Als Begründung für die Rückforderung heißt es in den aktuellen Schreiben des Insolvenzverwalters, dass es sich bei den Zahlungen, die die Gesellschaft an die Anleger geleistet hatte, um unentgeltliche Leistungen handeln würde, da diese lediglich auf Scheingewinnen und Scheinauseinandersetzungsguthaben basieren, welche die Insolvenzschuldnerin in Wirklichkeit nie erwirtschaftet oder ausgewiesen hat.

Es ist jedoch äußerst fragwürdig, ob es sich bei den Auszahlungen tatsächlich um unentgeltliche Leistungen nach § 134 InsO handelt, die vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden können.

Die Beteiligungsgesellschaft hatte die Auszahlungen am Ende der 36-monatigen Laufzeit an die Anleger nur leisten können, da sie zuvor bei neuen Anlegern Gelder eingesammelt hatte. Auch das nach Ende der Laufzeit wieder freigewordene Kapital der Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft wurde in zahlreichen Fällen der Wideranlage bei der Nachfolgergesellschaft zugeführt.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Henry Pfitzmann von der im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf rät allen Anlegern, unbedingt vor einer Zahlung an den Insolvenzverwalter die Forderungen prüfen zu lassen. Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat daher eine kostenlose Erstberatung eingerichtet, an welche sich betroffene Anleger wenden können.

Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB


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