Insolvenzverwalter fordert Rückzahlungen - Erste Oderfelder/Lombard Classic

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Am 02.01.2017 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft (Lombard Classic 2) vor dem Amtsgericht Chemnitz eröffnet. Im selben Jahr folgte die Insolvenz der Lombard Classic 3, sodass immer mehr Anleger der Lombardium-Gruppe einen Totalverlust ihrer Investition befürchten müssen.


Insolvenzverwalter fordert Einlage und Auszahlungen zurück

Nun fordert der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft (Lombard Classic 2) von den ehemaligen stillen Gesellschaftern die Einlagesumme sowie die erhaltenen Auszahlungen zurück. Die Rückzahlungen, die innerhalb einer äußerst kurzen Frist erfolgen sollen, sollen der Insolvenzmasse zugeführt werden.

Als Begründung für die Rückforderung heißt es in den Schreiben des Insolvenzverwalters, dass es sich bei den Zahlungen, die die Gesellschaft an die Anleger geleistet hatte, um unentgeltliche Leistungen handeln würde, da diese lediglich auf Scheingewinnen und Scheinauseinandersetzungsguthaben basieren, welche die Insolvenzschuldnerin in Wirklichkeit nie erwirtschaftet oder ausgewiesen hat.


Sind die Rückforderungen begründet?

Es ist jedoch äußerst fragwürdig, ob es sich bei den Auszahlungen tatsächlich um unentgeltliche Leistungen nach § 134 InsO handelt, die vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden können.

Die Beteiligungsgesellschaft hatte die Auszahlungen am Ende der 36-monatigen Laufzeit an die Anleger nur leisten können, da sie zuvor bei neuen Anlegern Gelder eingesammelt hatte. Auch das nach Ende der Laufzeit wieder freigewordene Kapital der Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft wurde in zahlreichen Fällen der Wideranlage bei der Nachfolgergesellschaft zugeführt.


Jetzt spezialisierte Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Henry Pfitzmann von der im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf rät allen Anlegern, unbedingt vor einer Zahlung an den Insolvenzverwalter die Forderungen prüfen zu lassen. Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat daher eine kostenlose Erstberatung eingerichtet, an welche sich betroffene Anleger wenden können.

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger mit geschlossenen Fonds und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.


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