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Erstellung eines Testamentes

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Wenn Sie auf ein Testament verzichten, tritt die gesetzliche Erfolge ein. Bei einem kinderlosen Ehepaar erben nach dem Gesetz – neben dem überlebenden Ehegatten – auch die Eltern und ggf. Geschwister des Verstorbenen und bilden eine Erbengemeinschaft. Wenn ein Ehepaar Kinder hat, werden diese gemeinsam mit dem überlebenden Ehegatten zu Erben.

All dies kann zu erheblichen Streitigkeiten führen. Vor allem im Hinblick auf eine vorhandene Immobilie ist Regelungsbedarf geboten, da ansonsten in den vorgenannten Beispielen die Eltern bzw. die Kinder sofort mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten Miteigentümer der Immobilie werden würden. Wer all dies vermeiden möchte, muss die Erbfolge durch ein Testament regeln.

Beim letzten Willen kommt es ganz besonders auf den genauen Wortlaut an. Daher ist es unerlässlich, in einem Testament juristisch präzise Formulierungen zu verwenden. Werden dagegen ungenaue oder sogar falsche Begriffe verwendet, kommt es später zu Auslegungsschwierigkeiten, die so gut wie immer zu Streitigkeiten unter den Erben führen.

Von Rechtsunkundigen werden oft Begriffe wie „vererben“, „vermachen“ oder „Vor- und Nacherbschaft“ verwendet, ohne sich dabei über die gravierenden Unterschiede in der rechtlichen Bedeutung im Klaren zu sein.

Neben juristisch eindeutigen Regelungen ist es vor allem wichtig, das Testament genau auf die jeweilige Familiensituation und auf den Wunsch des Testierenden zuzuschneiden. Je komplizierter die eigene Familiensituation ist, wie z. B. bei Patchwork-Familien, Stiefkind-Situationen oder behinderten Kindern, desto aufwendiger muss eine testamentarische Regelung durchdacht sein, um zu garantieren, dass der letzte Wille auch später richtig umgesetzt wird.

Damit Sie sichergehen, dass Ihr letzter Wille auch tatsächlich erfüllt wird, können Sie im Testament die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers anordnen. Dieser ist quasi Ihr verlängerter Arm. Grundsätzlich sollte man nur einen neutralen Spezialisten zum Testamentsvollstrecker bestimmen, da dieser z. B. ein Nachlassverzeichnis erstellen muss, Steuererklärungen abgibt, Verbindlichkeiten begleicht und Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen aufteilt.

Mit einer Schiedsklausel, die Sie ins Testament aufnehmen, lassen sich teure und langwierige Erbrechtsprozesse vermeiden und der Familienfrieden wird gesichert. Erbrechtserfahrene Schiedsrichter beenden Erbstreitigkeiten schnell und kostengünstig. Eine Schiedsklausel könnte wie folgt lauten:

„Ich ordne an, dass alle Streitigkeiten, die durch den Erbfall hervorgerufen werden, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte, der Schiedsgerichtsbarkeit unterworfen sind. Zum Schiedsrichter bestimme ich …“

Goldene Regeln der Testamentserstellung:

  1. Lassen Sie sich von Experten beraten!
  2. Benennen Sie klar, wer Erbe sein soll und wer nur bestimmte Gegenstände erhält!
  3. Vermeiden Sie Erbengemeinschaften! Hier sind Streitigkeiten vorprogrammiert!
  4. Je größer das Vermögen ist, desto ungeeigneter ist das Berliner Testament!
  5. Nutzen Sie Steuerfreibeträge aus!
  6. Beachten Sie Pflichtteilsansprüche und beziehen Sie diese in die Testamentsgestaltung mit ein!
  7. Benennen Sie ggf. einen Testamentsvollstrecker!
  8. Denken Sie über eine Schiedsklausel nach!

Was können wir für Sie tun?

Ausgehend von einer umfassenden Beratung erstellen wir für Sie Testamente und übernehmen auch gerne die Aufgabe des Testamentsvollstreckers, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche nach Ihrem Tod auch wirklich durchgesetzt werden.

Sofern Sie in Ihr Testament eine Schiedsklausel aufgenommen und uns zum Schiedsrichter bestimmt haben, entscheiden wir in Ihrem Sinne nach Ihrem Tod bei Streitigkeiten zwischen den Erben und sorgen so dafür, dass keine langjährigen Prozesse geführt werden müssen, sondern die Angelegenheit zügig abgeschlossen werden kann. Es wäre schön, wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken würden und wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung helfen könnten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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