Erwerbsminderung: Sozialamt oder Jobcenter – Auf die richtige Rente kommt es an!

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Herr G. schreibt Folgendes: „In der Vergangenheit habe ich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten. Weil es nur eine kleine Rente war, erhielt ich vom Sozialamt noch zusätzliche Leistungen. Nachdem ich beantragte, dass mir die Rente auch weiterhin gezahlt wird, wurde mir zwar die Rente weiterhin zugestanden, allerdings nur, weil der Arbeitsmarkt für mich verschlossen wäre. So landete ich dann beim Jobcenter. Ich habe gegen die Rentengewährung geklagt, weil ich die bisherige Rente haben will. Nun teilt mir das Sozialgericht mit, meine Klage hätte keinerlei Aussicht auf Erfolg. Mir würde die Beschwer fehlen. Das Sozialgericht fordert mich auf, die Klage zurückzunehmen. Soll ich das machen?“

Wenn Sie sich beim Jobcenter wohlfühlen und mit Eingliederungsvereinbarungen und Meldeterminen kein Problem haben, können Sie das ruhig machen. Wenn Sie lieber ergänzende Leistungen vom Sozialamt beziehen möchten, würde ich Ihnen dringend abraten. Leistungsberechtigt für Grundleistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) sind „dauerhaft erwerbsgeminderte Personen“. Allerdings reicht es hierzu nicht aus, dass Sie eine irgendeine Rente erhalten. Wie in Ihrem Fall offenbar geschehen, kann es nämlich sein, dass die „volle Rente“ nur gezahlt wird, weil nach Ansicht der Rentenversicherung der Arbeitsmarkt für Sie verschlossen ist. Rechnerisch spielt es in der Tat keine Rolle, ob tatsächlich eine „echte Rente wegen voller Erwerbsminderung“ oder „Erwerbsminderungsrente in Abhängigkeit“ vom Arbeitsmarkt geleistet wird. Daher mögen einige Sozialrichter die Kläger gern auf die scheinbar fehlende Beschwer verweisen, getreu dem Motto: „Was willst Du? Du bekommst nicht mehr…“ Aus § 41 Abs. 3 SGB XII wird aber klar erkennbar, weshalb es für den Betroffenen – wenn die Rente entsprechend dürftig ausfällt – doch sehr entscheidend darauf ankommt, aus welchem Rechtsgrund er die Rente erhält. Wir können Ihnen daher nur empfehlen: Lassen Sie sich vom Sozialgericht nicht einschüchtern, sondern legen klar dar, weshalb Sie auf Ihrem Standpunkt beharren. Sie brauchen Hilfe?


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