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EU-Parlament und Mitglieder einigen sich bei Roaming

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Im EU-Ausland sollen die Gebühren für die Kommunikation per Telefon, Internet oder SMS deutlich günstiger werden. Darauf haben sich nun Vertreter des EU-Parlaments und der Mitgliedsstaaten heute Morgen geeinigt. Was bringen die getroffenen Vereinbarungen?

Roaming läuft Mitte Juni 2017 aus

Die Gebühren für die Telekommunikation im Ausland innerhalb der EU waren den Parlamentariern aus Brüssel schon lange eine Dorn im Auge. Am 15. Juni 2017 soll mit den Roaming-Gebühren endgültig Schluss sein. Allerdings wird es hier Ausnahmen geben für Nutzer, die besonders viel im Ausland telefonieren, im Internet surfen oder besonders viele SMS verschicken. Das wird insbesondere diejenigen betreffen, die häufig innerhalb der EU auf Reisen sind. Auch die Abrechnung von höheren Kosten soll möglich bleiben.

Gebühren sinken in der Übergangszeit

Bis es soweit ist, dass die Roaming-Gebühren für die meisten passé sind, sollen in der Übergangszeit ab dem 30. April 2016 die Roaming-Gebühren wie folgt sinken:

  • Für Telefonate ins EU-Ausland dürfen dann nur noch maximal 5 Cent pro Minute berechnet werden. Aktuell dürfen noch 19 Cent für abgehende und 5 Cent für angenommene Anrufe berechnet werden. 
  • Die Kosten für eine SMS sinken von derzeit 6 auf dann 2 Cent.
  • Statt bisher 20 Cent pro Datenmegabyte dürfen Mobilfunkanbieter für das Surfen im EU-Ausland maximal 5 Cent verlangen.

Bei Netzneutralität wird Kompromiss erzielt

Bei dem strittigen Thema Netzneutralität konnte man sich immerhin auf einen Kompromiss einigen, d.h. dass Datenpakete der Nutzer von den Telekommunikationsunternehmen und Providern gleichberechtigt durch die Leitungen geschickt werden – unabhängig von Abstammung und Inhalt.

Eine bevorzugte Durchleitung bestimmter Daten soll nur innerhalb Europas möglich sein (zum Beispiel beim Auto-Notruf eCall). Grundsätzlich soll es bei einer gleichberechtigten Durchleitung bleiben. Drosseln und Blockieren soll nur ausnahmsweise möglich sein. 

Kompromiss muss zugestimmt werden

Wie geht es weiter? Der heute erzielte Kompromiss muss nun weiter und detaillierter ausgearbeitet werden. Und schließlich ist dann noch die Zustimmung des EU-Parlamentes und der EU-Mitgliedstaaten erforderlich, bis die Roaming-Gebühren dann letztlich sinken und auslaufen.

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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