EU-Zuschüsse für Marken und Designs

  • 2 Minuten Lesezeit

Wer gerade ein Unternehmen gründet oder neue Produkte in den Markt bringen will, kann für den Schutz einer Marke oder eines Designs bis zu 1.000 € Zuschuss auf anfallende Gebühren erhalten. 

Die EU fördert den Schutz geistigen Eigentums mittelständischer Unternehmen mit speziellen Zuschüssen, die über das dafür spezialisierte europäische Amt EUIPO in Alicante vergeben werden. 

Angesichts der vielen Problemstellungen und Aufgaben wird der Schutz der vermarkteten Geschäftsidee und Produkte gerne übersehen. Dabei droht ohne Markenschutz erhebliche Rechtsunsicherheit. Immer wieder erleben wir Fälle, bei denen sich Unternehmen umbenennen müssen, weil sie den Markenschutz  anderer übersehen und die eigene Bezeichnung nicht geschützt haben. Manche Konkurrenten nutzen dies dann aus, um die neuen Wettbewerbsprodukte ganz legal aus dem Markt zu drängen. 

Der ebenfalls mögliche Schutz von Designs, so auch innovativen Produktverpackungen wird meist völlig übersehen. 

Nicht selten sind die nicht unerheblichen Gebühren aber auch ein Kostenfaktor und man beschränkt sich deshalb auf einen Minimalschutz mit einer nationalen Marke. Außerdem steigen die Kosten, wenn man sinnvoller Weise auch geplante Produkte in eine Markenanmeldung einbeziehen will.  

Ein Geschäft kann aber schnell wachsen und Onlineshops sind nur sinnvoll, wenn dort auch zumindest das benachbarte Ausland bestellen kann. 

Davon abgesehen wirken sich Nachahmungen in Nachbarländern der DACH-Region ganz logisch auch im Inland aus. Das "Einsickern" von Plagiaten lässt sich bei offenen Grenzen nicht verhindern und insbesondere digitale Dienstleistungen kennen ohnehin keine Grenzen. 

Der umfassende Schutz durch eine europäische Marke ist also unverzichtbar, sofern man nicht lokal begrenzt Produkte oder Dienste anbieten will. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

Das Förderprogramm ist also allemal ein Anlass, einen Checkup des Marken- und Designschutzes vornehmen zu lassen und weiterzuentwickeln. Auch dafür stehen Fördermittel als Zuschüsse von 75% der entstandenen Kosten bereit. 

Gerne unterstützen wir Sie bei Interesse mit der Antragstellung, mit der Sie sich beeilen sollten. Die jährlich bereitgestellten Mittel sind begrenzt. 

Foto(s): Silvia Antunes / www.shutterstock.com 12408598

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Stefan Musiol

Beiträge zum Thema