EuGH am 26.03.2020 zum Widerruf von Verbraucherdarlehen: Der Widerrufsjoker lebt!

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EuGH hat gestern zum Widerruf von Verbraucherdarlehen entschieden: Die „Kaskadenverweisung“ in § 492 BGB führt zum Widerrufsjoker.

Hunderttausende Kreditverträge zwischen 2010 und 2016 enthielten im Rahmen der Widerrufsinformation folgenden Passus:

„Die Frist beginnt nach Vertragsschluss, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angaben zur Art des Darlehens, (...) zum Nettodarlehensbetrag, (...) zur Vertragslaufzeit (...) erhalten hat“. 

Der Bundesgerichtshof und die unteren Instanzen hatten diese Passage in den Widerrufsbelehrungen noch für wirksam erachtet. Dem hat der EuGH nun die Grundlage entzogen, sodass Kreditverträge mit dem Verweis aus 2010-2016 jetzt rechtlich neu zu bewerten sind – verbraucherfreundlich. Ein bahnbrechendes neues Urteil, das die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dieser Rechtsfrage über den Haufen wirft. Die Rechtslage zu den Widerrufsinformationen zwischen Juni 2010 und 2016 wird vom Europäischen Gerichtshof ganz anders, nämlich verbraucherfreundlich beurteilt.

Das bedeutet, dass unzählige Kreditverträge zwischen Juni 2010 und 2016 grds. auch heute noch widerrufen werden können. Auch kreditfinanzierte Autokäufe von Dieselfahrzeugen o.ä. können daher grds. widerrufen werden, wenn sie einen entsprechenden Passus in der Widerrufsinformation enthalten. Lassen Sie sich daher, falls Sie einen Kreditvertrag aus diesem Zeitraum haben, durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten. Weitere Einzelheiten zu dieser wichtigen Entscheidung zum Widerruf von Kreditverträgen lesen Sie hier:

https://www.test.de/Immobilienkredite-So-kommen-Sie-aus-teuren-Kreditvertraegen-raus-4718800-4926283/

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Gregor Ziegler, bundesweit tätig in Widerrufsfällen mit einer langjährigen Erfahrung im Bereich des Kreditwiderrufs auf Verbraucherseite ist als Verbraucheranwalt bei der Stiftung Warentest gelistet, als im Bereich des Kreditwiderrufs erfolgreich tätiger Fachanwalt.

https://www.test.de/Immobilienkredite-So-kommen-Sie-aus-teuren-Kreditvertraegen-raus-4718800-4719373/

Weitere Informationen zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs finden Sie auch hier:

https://www.lto.de/persistent/a_id/41101/


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