EuGH und Diesel-Abgasskandal, neuestes Urteil und Rechtslage, News vom Diesel-Anwalt

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Verjährung unterbrechen!


Mit Spannung wird die für den 21.03.2023 terminierte Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Aktenzeichen C-100/21, erwartet. Die Entscheidung wird geradezu epochale Auswirkungen auf sämtliche noch laufende bzw. künftige Schadenersatzklagen gegen vom Abgasskandal betroffenen PKWs (z.B. Mercedes, Audi, VW) und Wohnmobilen (z.B. Fiat/FCA Italy) entfalten.

In dem zu entscheidenden Verfahren geht es zwar konkret um ein Mercedes Benz-Modell, jedoch werden grundlegende, über den Einzelfall hinaus gehende Streitpunkte, endgültig geklärt werden.


In dem streitigen Verfahren hatte der Generalanwalt Anastasios Rantos bereits in seinen Schlussanträgen am 2. Juni 2022 vorgeschlagen, dass Verbraucher generell Schadensersatz zustehen soll, sobald eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden ist. 

Nach Auffassung des Generalanwaltes soll für die Begründetheit einer Schadensersatzklage daher schon einfache Fahrlässigkeit ausreichen. Der Nachweis eines konkreten Schädigungsvorsatzes würde demnach entfallen. 

In der gerichtlichen Praxis, so Rechtsanwalt Eser, stellt aber gerade der Nachweis des Schädigungsvorsatzes die größte Hürde in den Verfahren dar. Würde nun der EuGH im Sinne des Generalanwaltes entscheiden, würde dies in rechtlicher Hinsicht einem Dammbruch gleich kommen.

Denn der EuGH hatte bereits im letzten Jahr am 14.07.2022 entschieden, dass ein Thermofenster bzw. eine temperaturabhängige Abschaltung der Abgasreinigung, illegal ist (Az.: C-134/20). Ein Thermofenster stellt hier insoweit eine unzulässige Abschalteinrichtung dar.

Konkret betroffen wären dabei neben Mercedes auch andere mit einem Thermofenster ausgestattete Motoren wie etwa die von VW, Audi, Porsche, Toyota, Renault, Opel, Fiat, Jepp, BMW, Lancia, Skoda, Seat, Peugeot.

Das Thermofenster regelt das Abgasverhalten von Fahrzeugen im Betrieb abhängig von der Außentemperatur. Grundsätzlich ist es zulässig, bei bestimmten Temperaturen die Abgasreinigung zu reduzieren bzw. abzuschalten, um den Motor vor Schaden zu schützen.


Rechtsanwalt Eser erwartet, dass der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwaltes folgt. Dies ist nämlich der Regelfall, alles andere wäre mehr als verwunderlich.

Neue Klagewelle!

Wenn der EuGH eine von Generalanwalt Anastasios Rantos am 2. Juni 2022 vorgezeichnete Entscheidung tatsächlich bestätigt, würde allein in den Mercedes-Benz-Fällen die Existenz eines Thermofensters zum Erfolg der Klagen führen, so Rechtsanwalt Eser. Eine Flutwelle neuer Klagen ist dann aber abzusehen. In gleicher Weise würden auch die Schadenersatzklagen von Wohnmobil-Besitzern gegen Fiat bzw. FCA Italy zum Erfolg führen, so Rechtsanwalt Eser weiter.

Neben VW - wegen dem Nachfolgemotor EA288 - wären auch die VW- Töchter Audi und Porsche massivst betroffen.

Verjährungsfrist dringend beachten!

Insoweit sollte aber noch dieses Jahr ein spezialisierter Anwalt beauftragt werden, da möglicherweise Ansprüche schon zum Jahresende 2023 zu verjähren drohen, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmaktrecht Eser.

Der Abgasskandal hat nicht zuletzt zu hohen Wertverlusten und unvorhersehbaren Folgeschäden von illegal manipulierten Fahrzeugen geführt. Unter anderem deshalb können betroffene Verbraucher Schadensersatzansprüche in der Sache geltend machen.


Wahlrecht auf Rückgabe!
Betroffene Besitzer von Dieselfahrzeugen, gleich ob Pkw oder Wohnmobil, steht insoweit ein Wahlrecht zwischen dem großen Schadenersatz und dem kleinen Schadenersatz, so Rechtsanwalt Eser der mit seinem Team bundesweit über hunderte von Kunden von abgasmanipulierten Fahrzeugen seit 2016 bundesweit vertritt.


Die Kläger können den sog. großen Schadenersatz geltend machen, dann müssen sie das Wohnmobil zurückgeben oder den sog. kleinen Schadensersatz, (BGH, Az. VI ZR 40/20) bestimmen, dann dürfen sie das Wohnmobil behalten, so Dieselexperte Rechtsanwalt Eser. In diesem Fall erhalten sie aber einen geringeren Schadensersatz.


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Foto(s): tingey-injury-law-firm-L4YGuSg0fxs-unsplash


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