Neues BGH - Urteil zu Dieselklagen wg. Thermofenster? News vom Diesel-Anwalt

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Heute, 08.05.2023, wurden 3 Musterverfahren wegen Fahrzeugen von Mercedes, Audi und VW verhandelt. Die streitgegenständlichen Fahrzeuge sind alle vom Dieselskandal betroffen.

Die getroffenen Entscheidungen wurden leider aber heute noch nicht verkündet. Die Verkündung selbst soll am 26.06.2023 erfolgen.

In allen Autos sind sog. Abschalteinrichtungen verbaut, die Abgaswerte verändern. Etwa im VW-Fall ein sog. Thermofenster, das im Motor EA288 die Verbrennung je nach Außentemperatur drosselt oder sogar ganz herunterfährt. Bei Mercedes geht es um ein Diesel-Auto, in dem neben einem Thermofenster auch eine sog.  Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung verbaut ist. Bei dieser weiteren Abschalteinrichtung führt dabei die verzögerte Erwärmung des Motoröls zu einem geringeren Schadstoffausstoß.

Macht der BGH den Weg frei für eine weitere Dieselklagewelle?

Der EuGH hatte bereits mit Urteil vom 21.03.2023, Az. C-100/21, entschieden, dass Diesel-Fahrer wegen dem sog. Thermofenster Anspruch auf Schadensersatz haben.

Hierbei sollte nun der BGH vor allem die Anspruchsvoraussetzungen für deutsche Kläger konkretisieren und Rechtsklarheit schaffen.

Jetzt müssen sich die deutschen Diesel-Fahrer noch bis zum 26. Juni gedulden.

Zweite Klagewelle rollt an!

Nach Einschätzung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser, der mit seiner Kanzlei ESER LAW, seit 2016 bereits hunderte Autokäufer im Diesel-Abgasskandal, vor allem gegenüber Mercedes, VW, AUDI und Fiat, bundesweit anwaltlich vertreten hat, wird der BGH der neueren Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs (EuGH) folgen. 

Denn bereits am 21.03.2023 hatte der europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache, Az. C-100/21, der Autoindustrie eine epochale Niederlage zugefügt.

Der EuGH hatte insoweit entschieden, dass bei der Existenz einer unzulässigen Abschalteinrichtung wie eines Thermofensters, der klagende Autokäufer nicht mehr Schädigungsvorsatz den Autobauern nachweisen muss. Es reicht schon eine einfache Fahrlässigkeit.


Dies bedeutet, dass wer ein Auto mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung gekauft hat, nun realtiv unproblematisch jetzt Schadenersatz fordern kann.

Allein die Existenz einer unzulässigen Abschalteinrichtung wie zum Beispiel eines Thermofensters reicht schon für die Begründetheit eine Schadensersatzklage nämlich aus.

Drohende Verjährung zum 31.12.2023 beachten!

Insoweit sollte aber noch dieses Jahr ein spezialisierter Anwalt beauftragt werden, da möglicherweise Ansprüche schon zum Jahresende 2023 zu verjähren drohen, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmaktrecht Eser.

Der Abgasskandal hat nicht zuletzt zu hohen Wertverlusten und unvorhersehbaren Folgeschäden von illegal manipulierten Fahrzeugen geführt. Unter anderem deshalb können betroffene Verbraucher Schadensersatzansprüche in der Sache geltend machen.

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Foto(s): tingey-injury-law-firm-L4YGuSg0fxs-unsplash


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