EuGH zu „Fack ju Göhte“ als Wortmarke

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Seit Jahren gibt es Streit um die Eintragung des Filmtitels „Fack ju Göhte“ als Unionsmarke. Nun musste sich der EuGH (27.02.20 – C-240/18 P) damit auseinandersetzen und verpflichtet das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), erneut darüber zu entscheiden.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Anmeldung einer Unionsmarke?

Rechtsanwalt Guido Kluck, L.L.M., erklärt: „Als Unionsmarke können die verschiedensten Zeichen, wie Wörter, Abbildungen, Farben und Klänge eingetragen werden. Wichtig ist dabei vor allem, dass die Marke unterscheidungskräftig ist und nicht bereits eine ähnliche oder identische Unionsmarke eingetragen wurde. 

Außerdem darf eine Unionsmarke nach der Unionsmarkenverordnung (UMV) nicht gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen. Dies stellt hier den Streitpunkt dar, weil „Fack ju“ stark an die englische Redewendung „Fuck you“ erinnert.“

Wann verstößt eine Unionsmarke gegen die guten Sitten?

Der Begriff der guten Sitten meint die grundlegenden moralischen Werte und Normen, an denen sich eine bestimmte Gesellschaft festhält. Es ist daher im Einzelfall zu prüfen, wie Verkehrskreis – hier das deutschsprachige Publikum des Films – den Markennamen auffassen würde.

Dabei betont der EuGH klar, dass „Fack Ju Göhte“ in Deutschland einer der größten Kinoerfolge des Jahres 2013 war und für Jugendliche freigegeben wurde. Das deutsche Publikum sehe den Filmtitel als eher als Scherz. Außerdem muss auch die Meinungsfreiheitberücksichtigt werden.

„Die Entscheidung des EuGH zeigt, dass bei der Frage nach einem Verstoß gegen die guten Sitten im Einzelfall überprüft werden muss, wie der betroffene Verkehrskreis den Namen versteht. Daher muss das Markenamt bei der Prüfung alle relevanten Aspekte berücksichtigten. Ob ‚Fack ju Göhte‘ nun als Unionsmarke eingetragen wird, muss das EUIPO entscheiden“, erklärt Rechtsanwalt Guido Kluck.

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Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/eugh-zu-fack-ju-goehte/ 


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