Europäischer Gerichtshof: Darlehen zur Finanzierung von Pkw grundsätzlich widerrufbar

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Millionen von Darlehensverträgen in Deutschland auch Jahre nach Vertragsabschluss weiter widerrufbar sind (Urteil vom 09. September 2021, Az: C-33/20, C-155/20 und C-187/20).

Die Darlehensgeber haben den Verbraucher in den Verträgen regelmäßig nicht ordnungsgemäß über sein gesetzliches Widerrufsrecht informiert.

In den Verfahren wurde um die Widerrufsinformationen der VW-Bank, der Skoda Bank und der BMW-Bank gestritten, aber die Entscheidungen gelten auch für Millionen von Darlehensverträgen von anderen Banken in Deutschland. Eine erste Prüfung der uns bekannten Verträge ergab, dass auch die Darlehensverträge u.a. der Santander Bank, der Renault Bank, der Opel Bank und der Ford Bank angreifbar sein müssten. Grundsätzlich ist das Urteil aber nicht nur auf Pkw-Finanzierungen anwendbar, sondern auf jeden Allgemeinen-Darlehensvertrag.  

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte als oberstes deutsches Zivilgericht die nunmehr vom EuGH für nicht ordnungsgemäß erachteten Formulierungen jahrelang für uproblematisch erklärt.

Die Argumente auf Verbraucherseite, dass die Pflichtangaben für eine ordnungsgemäße Widerrufsinformation durch die bisher verwendeten Formulierungen nicht erfüllt seien, da diese gerade für juristische Laien völlig unverständlich sind, hielt der XI. Zivilsenat stets entgegen, dass der deutsche Gesetzgeber die Formulierungen für ausreichend erachte. Daher, so der BGH, bestünde für ihn kein Anlass, dies anders zu sehen.

Schon mit Urteil vom 26. März 2020 (Az. C-66/19) hatte der EuGH klar gemacht, dass eine andere, regelmäßig von den Banken verwendete und vom BGH für ordnungsgemäß erachtete Formulierung in den Widerrufsinformationen - der so genannte "Kaskadenverweis" - nicht ordnungsgemäß sei.

Damit folgte der EuGH der Argumentation der Verbraucherseite, wonach dieser Verweis, der den Verbraucher "kaskadenartig" durch diverse Gesetzesvorschriften schickt, für den normalen Verbraucher schlicht nicht nachzuvollziehen sei.

Nun folgt die nächste Richtungskorrektur durch den EuGH. Als Folge sind Millionen von Allgemeinverbraucherkreditverträgen, insbesondere solche der VW- Bank, der Skoda und der BMW-Bank, weiter widerrufbar. Der Europäische Gerichtshof geht nun noch einen Schritt weiter: Im Ergebnis kommt er schon dazu, dass - unabhängig von der fehlerhaften Widerrufsinformation - nicht alle Pflichtangaben erteilt wurden. 

Sie möchten wissen, ob Sie auch Ihren Vertrag widerrufen können? Gerne können Sie uns telefonisch, per Mail oder per Formular auf unserer Webseite oder über anwalt.de kontaktieren. Nach Durchsicht Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns eine kostenfreie und schriftliche Ersteinschätzung. Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht haben wir bereits mehrere tausend Widerrufsinformationen und - belehrungen geprüft. Herr Rechtsanwalt Poppelbaum war bei der Reform des Widerrufsrechts im Jahr 2016 als Sachverständiger in den Verbraucherausschuss des Bundestags geladen.  


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