Exporo zum Schadensersatz verurteilt

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Gemeinsames Vorgehen zu "Am Hamburger Stadtpark" zahlt sich aus


Erster Erfolg für das gemeinsame Vorgehen von Geschädigten des Projekts „Am Hamburger Stadtpark" der Exporo AG und Witt Rechtsanwälte. In einem der ersten Gerichtsverfahren liegt seit 18.07.2022 ein Urteil zugunsten zweier Geschädigter vor – weitere Prozesse laufen noch. Diese Entwicklung wurde möglich, weil sich die Betroffenen über die investmentcheck.community von investmentcheck.de austauschen und organisieren konnten. So konnte trotz der teilweise niedrigen Anlagebeträge eine erhebliche Schlagkraft entfaltet werden.

1. Urteil des Landgerichts Hamburg

Das Landgericht Hamburg hat 18.07.2022 die Exporo AG und die Exporo Forderungshändler II GmbH gegenüber einer Mandantin und einem Mandanten von Witt Rechtsanwälte bezüglich des Projekts „Am Hamburger Stadtpark“ zum umfassenden Schadensersatz verurteilt. Konkret wurden jeweils 8.008,00 Euro zuzüglich der Zinsen und der Erstattung aller Kosten zugesprochen. 

Es ging dabei um zwei Beteiligungen über ursprünglich 10.000,00 Euro, auf die zuvor eine Rückzahlung in Höhe von 19,92 % erfolgt war. 

Bei dem Urteil handelt sich um ein sogenanntes Versäumnisurteil, gegenwärtig ist aber davon auszugehen, dass dieses rechtskräftig werden wird.


2. Weiter Klagen gegen Exporo laufen noch

Neben dem bisher entschiedenen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg wurden durch Witt Rechtsanwälte auch noch weitere Klagen auf Schadensersatz vor dem Amtsgericht Hamburg eingereicht. Dort liegen noch keine Ergebnisse vor, aber die Zustellung in diesen Verfahren erfolgte auch deutlich später.

Die Klagen richten sich ebenfalls gegen die Exporo AG sowie die Exporo Forderungshändler II GmbH und betreffen Investments bei „Am Hamburger Stadtpark“.


3. Schwere Aufklärungsfehler bei Crowdinvestment "Am Hamburger Stadtpark"

Hier wurde von Witt Rechtsanwälte bereits am 17.02.2022 über die großen Probleme bei dem Projekt „Am Hamburger Stadtpark“ und den Schaden für die Anlegerinnen und Anleger berichtet. Dazu konnte auch dargelegt werden, dass aufgrund schwerer Pflichtverletzungen gegen die Exporo AG und die Exporo Forderungshändler II GmbH ein Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung der Investments besteht.

Dazu liegen Witt Rechtsanwälte zwischenzeitlich weitere Informationen vor, die nicht nur eine zusätzliche Aufklärungspflichtverletzung bestätigen würden, sondern auch, dass die Anlegerinnen und Anleger der Exporo praktisch von Anfang an zugunsten anderer Investoren des Projekts missbraucht werden sollten. Diese Informationen werden in die laufenden Prozesse eingebracht, sodass man auf die Ergebnisse sehr gespannt sein darf.

Geschädigte sollten sich über die investmentcheck.community über die Situation informieren. natürlich kann auch bei Witt Rechtsanwälte wegen einer Beteiligung an dem gemeinsamen Vorgehen angefragt werden.

Witt Rechtsanwälte

Heidelberg München Oranienburg






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