Facto Financial AG – insolvent! Was nun?

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Was kann getan werden?

I. Facto und ihre Ziele

Die Facto Financial AG hatte sich zum Ziel gesetzt, Lebensversicherungen rückabzuwickeln. Auf der Basis eines umfangreich ausgebauten Vermittlersystems wurden Lebensversicherungen der Kunden entweder gekündigt durch Abtretung übernommen oder an eine Fondsgesellschaft weitergeleitet.

Die Facto Financial AG warb damit, dass gestützt auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Rückabwicklung der Lebensversicherung lukrativer sei als deren Kündigung.

Dabei geht es nicht nur darum, einen Vertrag zu widerrufen. Der Bundesgerichtshof (BGH), der dieses Vorgehen bestätigt, hat dies aber hinsichtlich der dabei erforderlichen mathematischen Berechnungen an hohe Hürden gebunden, an denen die Gesellschaft wohl gescheitert ist.

Die Kanzlei Hogrefe beschäftigt sich seit Jahren mit der Rückabwicklung von Lebensversicherungen für Mandanten und weiß aus eigener Erfahrung, dass dies ein mathematisch kompliziertes und schwieriges Geschäft ist.

Das führt nur dann zum Erfolg, wenn man daran beharrlich arbeitet.

II. Was ist zu tun?

Was kann also im Interesse der Kunden getan werden?

Das hängt von den mit der Facto Financial AG oder auf deren Vermittlung mit anderen geschlossenen Vertragsverhältnisse ab. Es gibt hierzu je nach Vertrag folgenden Facto Financial AG – Varianten:

1. Kunden mit Rechtschutzversicherung

  • können ihre laufenden Verträge bei der Facto Financial AG oder bei dem Anwalt, der beauftragt wurde, kündigen.

Dabei ist zu prüfen, wie die Kündigungsfristen ausgestattet sind und ob aufgrund der aktuellen Situation eine fristlose Kündigung möglich ist.

2. Kunden ohne Rechtsschutz in Abwicklung

Bei Kunden ohne Rechtschutzversicherung möchte die Facto Financial AG die Verträge weiterhin bei sich verwalten. Diese Verträge können aufgrund der aktuellen Insolvenzsituation voraussichtlich fristlos gekündigt werden. Dies muss im Einzelfall auf Basis der bestehenden Vertragsgrundlagen geprüft werden.

3. Kunden ohne Rechtsschutz mit abgetretenen Verträgen

Ebenso gibt es Kunden, die ohne Rechtschutz Ihre Versicherungsverträge an die Facto Financial AG abgetreten haben. Hier gilt dasselbe wie zuvor unter Ziffer 2 bereits gesagt.

4. Das sog. D-Modell

Bei dem so genannten Modell D wurden die Verträge an eine Fondsgesellschaft abgetreten, die die Verträge weiterführen möchte. Auch hier bleibt anhand der Vertragsgrundlagen mit Facto Financial AG und der Fondsgesellschaft zu prüfen, ob eine ordentliche oder fristlose Kündigung möglich ist.

5. Forderungsanmeldungen

In der Insolvenz der Facto Financial AG Gesellschaft müssen bei Forderungsausfall auch die Forderungen richtig und rechtzeitig angemeldet werden.

Pauschal kann hier also nicht erklärt werden, wie sinnvollerweise vorzugehen ist. Das muss im Einzelfall geprüft werden.

Ob es sinnvoll ist, Verträge in dem Wirkungsbereich der Facto Financial AG zu belassen, mag jeder Kunde selbst prüfen, nachdem dieses Unternehmen das Geschäft doch nicht so zu beherrschen scheint, wie ursprünglich erklärt.

6. Keine Haftung der Vermittler

Eine Haftung der Vermittler scheidet im Ergebnis aus, weil diese die Gründe, die zur Insolvenz geführt haben offensichtlich und wie in der Regel auch nicht kannten und deshalb darüber auch nicht aufklären konnten.

Dem gegenüber haben auch Vermittler die Möglichkeit ihre Vertragsverhältnisse gegenüber der Facto Financial AG und ihr nahestehenden Gesellschaften und Partnern zu beenden.

Selbst wenn sich ihr Fall nach den oben genannten Möglichkeiten nicht regeln lässt, bleibt zu prüfen, ob es noch, je nach individuellem Vertrag, weitere Möglichkeiten gibt, zur Rückabwicklung zu gelangen.

7. Wir können Ihnen helfen

Hierzu sollten Sie sich fachliche Informationen einholen. Diese werden im Internet wie auch auf der Homepage der Kanzlei Hogrefe durch Eingabe der wesentlichen Vertragsdaten angeboten und so zum Gegenstand einer kostenlosen Ersteinschätzung gemacht.

Möchten Sie eine oder mehrere der oben genannten und von Ihnen abgeschlossenen Facto Financial AG – Varianten durchprüfen lassen, unterstützen wir Sie – wie andere Kollegen auch – gerne mit einer kostenlosen Ersteinschätzung, nachdem Sie uns Ihre Verträge mit der Facto Financial AG und deren weiteren Vertragspartnern (Fonds Gesellschaft, Anwaltskanzlei) und soweit vorhanden Angaben zur Rechtschutzversicherung per Fax oder E-Mail zugeleitet haben.

Haben Sie noch Fragen, rufen Sie uns auch gerne an!


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