Neues Prora-Pleite!

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Wohnen in Prora – Steuern ade?

1. Mit Steuervorteilen wurde geworben und finanziert!

Erwirbt man als Käufer eine denkmalgeschützte Immobilie, gewährt der Staat erhebliche Steuervorteile. Das gilt sowohl für Selbstnutzer als auch für Kapitalanleger, die die Immobilie vermieten wollen.

Um diese Vorteile ging es auch bei „Wohnen in Prora Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG I.L.C“.

In der Regel baute die Finanzierung sogar auf diesen Steuervorteilen auf. Erst die Kombination aus niedrigem Darlehnszins und den Steuervorteilen für das „Neue Prora“ auf Rügen machte die Investition bezahlbar.

Die auch unter Irisgerd bekannte Firma mit den Geschäftsführern, Iris Hegerich und Gerd Grochiwiak nutzten diese erheblichen Steuervorteile für so genannte Baudenkmäler als Anreiz zum Kauf für potentielle Käufer. Eine Tochter dieser Unternehmensgruppe Irisgerd.

War das „Neue Prora“ auf der Insel Rügen. Aber nun haben wir eine Prora Investor Pleite.

2. Worum ging es bei den Steuervorteilen bei "Neues Prora" und exklusive Appartements?

Käufer, die die Wohnung als selbst Nutzer bewohnen wollen, können nach § 10 f EStG für die Dauer von zehn Jahren jährlich 9 % der Gesamtkosten absetzen.

Kapitalanleger, die die Wohnung dauerhaft oder an Feriengäste vermieten wollen, konnten sogar bis zu 100 % der Gesamtkosten der Umbaumaßnahme (ca. 80 % der Gesamtkosten inklusive ursprünglicher Kaufpreis für den Grundstücksanteil und die unsanierte Bausubstanz) absetzen,§ 7 i EStG und zwar über eine Laufzeit von zwölf Jahren.

3. Wie sollten sich die Wohnungen von „Neues Prora“ rechnen?

Für die Rendite – soweit möglich – wurden im Internet auf den Portalen „Wohnen in Prora“ und „Neues Prora“ hierzu folgende Angaben gemacht:

Hier wurden Renditen von bis zu 8 %  bzw. bis zu 6,25 % für Wohnungen als Kapitalanlagen avisiert.

Für die 23 bis 135 m2 großen Eigentumswohnungen lagen die Kaufpreise zwischen rund 80.000 und 683.000 €. Das entspricht einem Quadratmeter-Preis von ca. 3.500 €.

Weiter finden sich für Ferienwohnungen folgende Informationen für die Preise:

Wohnungen zwischen 34 und 165 m² Kosten zwischen 134.000 bis 1.140.000 €.

Das wiederum entspricht einem Preis pro m² Wohnfläche von ca. 4.000 €.

4. Liegen die Voraussetzungen zur Erlangung dieser Steuervorteile vor?

Nicht begünstigt sind die eigentlichen Kaufkosten für den Erwerb des Grundstücks und der unsanierten Bausubstanz. Staatliche Zuschüsse mindern die Bemessungsgrundlage für die erhöhte Abschreibung. Grundlage der Berechnung der Abschreibung sind die zeitlich nach dem Kaufvertrag anfallenden Anschaffungs- und Herstellungsmaßnahmen also die reinen Umbaumaßnahmen, die ca. 80 % der Gesamtkosten ausmachen. Das Objekt muss durch Bescheinigung der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes als Baudenkmal klassifiziert worden sein.

Die Baumaßnahmen müssen abgeschlossen sein oder deren Fertigstellung zumindest alsbald zu erwarten sein. Wenigstens muss eine Eingangsbestätigung des Antrags auf Ausstellung der Bescheinigung vorliegen.

Ohne diesen Antrag hat das Finanzamt nach eigenem Ermessen zu prüfen, ob im Wege der Schätzung durch Grundlagenbescheid einen Abzugsbetrag gewährt werden kann.

Schwierig wird es, wenn die Fertigstellung in Frage steht wie im vorliegenden Fall, weil die Gesellschaft „Wohnen in Prora“ Insolvenz angemeldet hat. Da ist erst mal nicht mit Steuervorteilen zu rechnen.

5. Sind die Schäden der Käufer begrenzt?

Es entfallen nicht nur die Steuervorteile, wenn das "Neue Prora" nicht mehr fertig gestellt wird.

Die Auflassungsvormerkungen sichern eben nicht die gesamte Investition ab, sondern nur den Teil des Kaufpreises, der die Anschaffung des Grund und Bodens und der ursprünglichen Bauruine betrifft, Das sind geschätzt ca. 20 % des jeweiligen Gesamtvolumens.

Und warum sollte die Bank der Übergabe an die Anleger bezüglich der von ihr gegenüber der „Wohnen in Prora Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG“ finanzierten Bauleistungen zustimmen und ihre Sicherheiten aufgeben?

Damit ist nicht zu rechnen, wenn sie der Fertigstellung nicht zustimmt.

Die Darlehenskosten (Tilgung und Zinsen) des jeweiligen Käufers einer Wohnung laufen ohne Mieteinnahmen weiter und sind aus eigenem Vermögen und Einnahmen ohne Steuervorteile zu leisten.

6. Was ist zu tun im Falle der „Neue Prora“-Pleite?

Es ist also höchste Eile geboten, dass die Käufer sich alsbald der Interessengemeinschaft anschließen und nicht erst nach Entscheidung der Bank und des Insolvenzverwalters damit anfangen ihre Möglichkeiten auszuschöpfen.

Die Kanzlei-Hogrefe meldet für Ihre Mandanten Forderungen beim Insolvenzverwalter an, macht Schadensersatzansprüche bei den Verantwortlichen geltend und bildet für Investoren eine Interessengemeinschaft zwecks Informationsaustausch und Abstimmung gemeinsamen Vorgehens zur Schadensminimierung und möglicher Fertigstellung des Projekts.

Rufen Sie an, wir beantworten Ihre Fragen!

Weitere Informationen finden Sie zur Prora-Insolvenz auf:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/prora-insolvent_142179.html


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