Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein: Welche Strafen drohen Erst- und Wiederholungstätern?

  • 4 Minuten Lesezeit

Sie wurden beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt und fragen sich, welche Strafen drohen und wie gehen Sie nun vor? Egal, ob Sie Erst- oder Wiederholungstäter sind, dieser Fachartikel wird Ihnen weiterhelfen. Sie erfahren:

  • was genau bestraft wird und welche konkreten Strafen Erst- und Wiederholungstätern drohen,
  • was juristisch in welchen Ausgangslagen getan werden kann,
  • und wann es ratsam ist, einen Anwalt einzuschalten

Bei weiteren Fragen beachten Sie auch unseren Rechtsblog: Fahren ohne Führerschein, oder wenden Sie sich direkt per WhatsApp an uns.


Was wird konkret bestraft?

Nach § 21 StVG macht sich strafbar, wer ein Kraftfahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis führt. Dies kann verschiedene Hintergründe haben:

  • Der Fahrer besitzt überhaupt keine gültige Fahrerlaubnis.
  • Der Fahrer besitzt keine gültige Fahrerlaubnis für eine bestimmte Fahrzeugklasse, bspw. für Transporter oder Motorräder.
  • Es besteht aktuell ein Fahrverbot gegen den Fahrer.
  • Der Führerschein wurde durch Behörden beschlagnahmt, sichergestellt oder ist in Verwahrung.
  • Dem Fahrer wurde in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen, er besitzt jedoch eine EU-Fahrerlaubnis.

Außerdem kann neben dem Fahrer auch der Halter belangt werden, sofern er von der Fahrt wusste bzw. diese zuließ oder sogar anordnete.


Unterschied: Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Führerschein

Nur das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat. Wenn Sie bei einer polizeilichen Kontrolle lediglich Ihren Führerschein nicht am Mann haben, begehen Sie damit lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Hier müssen Sie dann mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen, da Sie als Fahrer dazu verpflichtet sind, den Führerschein bei sich zu tragen.


Fahren ohne Fahrerlaubnis: Strafen für Erst- und Wiederholungstäter

Allgemein droht bei einem Verstoß gegen § 21 StVG eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Das Strafmaß gilt sowohl für den Fahrer als auch für den Fahrzeughalter, wenn dieser von der Fahrt wusste und es zuließ oder anordnete.

Eine Milderung der Strafe kommt dann in Betracht, wenn die Tat fahrlässig begangen wurde. In diesem Fall kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten verhängt werden.

Einem Ersttäter droht in den meisten Fällen eine Geldstrafe, die ungefähr bei einem Monatsgehalt liegt. Für Wiederholungstäter wird es ernster: hier können auch Bewährungs- oder Haftstrafen verhängt werden.


Weitere Bestrafungsmaßnahmen, die einem Beschuldigten drohen:

  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • zeitliche Sperrfristen (Führerscheinsperre), in denen keine Fahrerlaubnis erworben werden kann (zwischen sechs Monaten und fünf Jahren)
  • Anordnung eines MPU-Tests
  • Beschlagnahmung des Tatfahrzeugs

Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Rechtsblog:Fahren ohne Führerschein


Wann sollten Sie einen Anwalt kontaktieren?

Für den Staat sind Verkehrsdelikte ein lukratives Geschäft. Wenn Sie als Beschuldigter Einwände einbringen, werden diese von den Behörden meistens ignoriert. Ich rate Ihnen generell von unbedachten Stellungnahmen dringend ab. Sie sollten besser prüfen, ob sich die Vorwürfe gegen Sie überhaupt beweisen lassen. Dies kommt auf Ihre Ausgangslage an:

  • Wurden Sie direkt am Steuer erwischt?
  • Durch Fotos eines Blitzers identifiziert?
  • Durch einen Zeugen angezeigt?
  • Lag ein gültiger EU-Führerschein vor?

Wenn Sie direkt am Steuer erwischt wurden, sind die Beweise gegen Sie in der Regel recht eindeutig. Anders sieht es jedoch aus, wenn sich der Tatvorwurf lediglich auf ein Blitzerfoto oder die Aussage eines Zeugen stützt. Ebenfalls wichtig ist, ob zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Tat ein gültiger EU-Führerschein vorlag.

An dieser Stelle kommen Sie als Nichtjurist nicht mehr daran vorbei, einen Anwalt zu kontaktieren, der die Tatvorwürfe sorgfältig prüft.

In der Regel bekommen Sie sogar eine kostenlose und unverbindliche juristische Ersteinschätzung zu ihrem konkreten Fall. Wenn Sie sich eine Ersteinschätzung einholen wollen, können Sie mich jederzeit kontaktieren. Ich bin bundesweit in genau solchen Fällen tätig.


Wie hilft ein Strafverteidiger? 

Für einen guten Anwalt ist Ihr Fall regelmäßige Routine. Er kennt die Kniffe und Lücken und weiß sehr gut, was zu tun ist. Als erstes wird er Ihnen Akteneinsicht verschaffen und sorgfältig prüfen, ob sich die Vorwürfe gegen Sie überhaupt beweisen lassen. Anschließend wird gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie entworfen. Was ein Anwalt möglicherweise bewirken kann:

  • vorzeitige Einstellung des Verfahrens = Vermeidung einer für Sie anstrengenden Gerichtsverhandlung
  • Strafminimierung = niedrigere Geld- und Freiheitsstrafen
  • Verhinderung des Entzugs Ihrer Fahrerlaubnis
  • Freispruch vor Gericht


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Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich jetzt. Als bundesweit erfahrener Anwalt, der auf das Verkehrsrecht spezialisiert ist, sind solche Fälle eine Routinesituation für mich. Ich gebe Ihnen eine kostenlose, unverbindliche und zügige Ersteinschätzung zu Ihrem Fall. Nachdem Sie einen ersten Überblick über das Ermittlungserfahren gegen Sie von mir bekommen haben, kann alles Weitere besprochen werden.

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