Fahren unter Koks- Kokain im Blut- Nachweisbarkeit und Konsequenzen- Rat vom Fachanwalt!

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Kokain ist längst im Alltag Deutschlands angekommen. Auf der Arbeit, Party oder als Dauerdroge, in allen Schichten der Bevölkerung findet man Konsumenten. Je nach Reinheitsgehalt (meist ist ein Wirkstoffgehalt von 30- 50 % gegeben), der Art des Einnehmens und der Gewöhnung des Körpers kann die Rauschwirkung bis zu 45 Minuten andauern. Viel länger ist aber die Nachweisbarkeit gegeben. 

Im Blut kann es noch 6 Stunden nach dem Konsum direkt nachgewiesen werden. Nach seinem Abbau in der Leber ist aber das typische Abfallprodukt Benzouylecgonin noch nach einer Woche durch die Blutentnahme nachweisbar. Bis zu 18 Stunden ist Kokain im Urin nachweisbar, Benzouylecgonin ungefähr vier Tage. Bei einer sehr häufigen Einnahme können es sogar 18- 32 Tage sein. Die Ablagerungen in den Haaren können sogar noch nach Jahren nachgewiesen werden.

Bei einer typischen Verkehrskontrolle sind die Beamten entweder durch dessen Fahrweise auf den Betroffenen aufmerksam geworden oder es handelt sich um "Schleierkontrollen" und die Beamten wählen die Fahrzeuge nach Ihrem Belieben und Erfahrungen aus. Wer aus Ihrer Sicht nervös oder unsicher wirkt und eventuell eine Störung des Gleichgewichtssinn hat (dieses ist mit dem Romberg- Test nachweisbar), muss mit einem Test rechnen. Wird die Mitwirkung verweigert, müssen die Beamten einen entsprechenden Beschluss des Ermittlungsrichters beantragen. Die Abläufe sind derart eingespielt, dass der Gerichtsbeschluss meist innerhalb von 10 Minuten vorliegt. Jetzt ist der Betroffenen zur Mitwirkung verpflichtet. Fällt der Test positiv aus, muss er auch dessen Kosten im hohen dreistelligen Bereich tragen. Doch dieses ist eine Bagatelle verglichen mit den sonstigen Folgen.

Es droht nicht nur ein Fahrverbot sondern der Entzug der Fahrerlaubnis. Schon der einmalige Konsum harter Drogen, Kokain zählt dazu, ist grundsätzlich geeignet, die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges zu verneinen. Es kommt nach der Rechtsprechung teilweise nicht einmal darauf an, ob die Fahrtüchtigkeit beeinflusst war oder ob unter der Wirkung harter Drogen überhaupt ein Fahrzeug geführt wurde.

Das Amtsgericht kann in dem entsprechenden Strafverfahren eine Geld- oder Freiheitsstrafe, ein Fahrverbot bis zu drei Monaten, die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie die Sperre zur Neuverteilung für die Dauer von 6 Monaten bis zu 5 Jahren aussprechen. 

Lag eine konkrete Gefährdung anderer Rechtsgüter vor, kann eine Strafbarkeit gem. § 315 c StGB in Betracht kommen, der Gefährdung des Straßenverkehrs, dieses hat fast immer den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. Haben die Beamten auch noch Kokain im Auto gefunden, kommt eine Strafe wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln in Betracht. Ebenfalls kommt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen § 24 StVG in Betracht. Die Folge sind drei Punkte und die Führerscheinstelle wird eine MPU vor der Neuerteilung auferlegen.

Welche Strafe in welcher Höhe konkret verhängt wird, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Ein erfahrener und spezialisierter Verteidiger wird immer die für den Betroffenen günstigen Umstände erkennen und offensiv vortragen.

Eine generelle Prognose kann aber ohne Kenntnis des jeweiligen Sachverhaltes nicht getroffen werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in  entsprechenden Verfahren. Fast alle enden mit einer Freistellung, zumindest wird der Führerschein gerettet.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in seiner Kanzlei an. Diese hat Büros in Berlin und Kiel sowie eine Zweigstelle in Cottbus. Die eventuelle örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die erste Erfassung des Sachverhaltes ist kostenlos. Eine schnelle Kontaktaufnahme ist auch über 01792346907 möglich. 

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Foto(s): andreas junge

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