Fahrradstraße – Welche Regeln gelten?

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Im Rahmen der Europäischen Woche der Mobilität hat der Verkehrsbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden am 17.09.2021 am Kleinzschachwitzer Ufer die erste Fahrradstraße in Dresden freigegeben. 

Fahrradstraßen bieten den Radfahrern besonderen Schutz und erlauben ein sicheres und komfortableres Fortbewegen. Dies setzt jedoch voraus, dass sich vor allem die Fahrzeugführer von Kraftfahrzeugen mit den Rechten und Pflichten vertraut machen, die beim Befahren einer Fahrradstraße gelten.

Wie ist eine Fahrradstraße gekennzeichnet?

Beschildert wird eine Fahrradstraße mit einem weißen Fahrrad in einem blauen Kreis. 

Mit Zusatzzeichen kann auch Krafträdern und Kraftwagen die Benutzung erlaubt werden, wie dies am Kleinzschachwitzer Ufer der Fall ist. 

Ohne dieses Zusatzzeichen dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter eine Fahrradstraße befahren.

Regeln auf Fahrradstraßen

  1. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt auf Fahrradstraßen lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, wobei grundsätzlich das Tempo von den Radfahrern bestimmt wird. 
  2. Falls die Fahrradstraße auch für Kraftfahrzeuge freigegeben wurde, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden und auch nicht drängeln, falls Fahrradfahrer nebeneinander fahren. 
  3. Nebeneinanderfahren ist für Radfahrer auf einer Fahrradstraße ausdrücklich erlaubt. Wenn nötig muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern. Beim Überholen ist – wie im Übrigen sonst auch – der seitliche Mindestabstand von 1,50 m zum Radfahrer einzuhalten.
  4. Die Vorfahrtsregeln nach der StVO gelten auch in der Fahrradstraße, sodass sich hier keine Besonderheiten ergeben. 
  5. Auch für Fußgänger und fahrradfahrende Kinder unter acht Jahren ändert sich nichts – diese müssen auch bei einer Fahrradstraße auf dem Gehweg bleiben und beim Überqueren der Straße auf den Verkehr achten.
  6. Autos und Motorräder dürfen in Fahrradstraße parken, falls keine Beschilderung dies verbietet oder einschränkt.

Fazit

Das richtige Verhalten in einer Fahrradstraße ist nicht schwer. In jedem Fall ist man auf der sicheren Seite, wenn man als Führer eines Kraftfahrzeuges einfach mit dem Fahrradverkehr „mitschwimmt“ und seine Geschwindigkeit entsprechend reduziert.


[Detailinformationen: RA Andreas Holzer, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Telefon 0351 80718-68, holzer@dresdner-fachanwaelte.de]


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