Falschberatung bei Rürup - Rente: Versicherungsnehmer bekommt sein Geld zurück
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In einem Urteil sprach das OLG Karlsruhe einem Versicherungsnehmer vollen Ersatz seiner Prämien zu, weil er nicht darüber belehrt worden ist, dass er nicht vorzeitig an sein Geld kommt.
Im Gegensatz zu den meisten Rentenversicherungsverträgen, kommt der VN einer Rürup - Rente nicht vorzeitig an sein Geld, worüber er jedoch zwingend zu belehren ist.
Dem Versicherer war es im Laufe des Prozesses nicht gelungen zu beweisen, dass der VN schon vor Vertragsschluss die vorgelegte Dokumentation erhalten hatte. Der Kläger hatte vielmehr später, nach Vertragsschluss eine Kopie dieser erhalten. Deswegen musste er auch nicht beweisen, dass er falsch beraten worden ist. Die unstreitige zu späte Übergabe nach Vertragsschluss genügte zur Beweiserleichterung.
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