Falsche Zinsberechnung beim Prämiensparen: BaFin stärkt Verbraucher!

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In fast allen Prämiensparverträgen haben Banken und Sparkassen die Zinsen falsch berechnet - zu Lasten der Verbraucher. Auf diesen Missstand weisen spezialisierte Rechtsanwälte und Verbraucherschützer seit Jahren hin. 

 Jetzt greift die Finanzaufsicht Bafin endlich durch. Am heutigen Montag, 21.06.2021, wurde eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen.

Kreditinstitute werden damit verpflichtet, Prämiensparkunden  über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren und ein Angebot zur Nachzahlung der Zinsen zu machen. Es geht um langfristige Verträge aus dem Zeitraum 1990 bis 2010.

Nachberechnung der Zinsen

Das Informationsportal Zinserstattung4U.de hat sich bereits vor Jahren auf Zinserstattung für Prämiensparer spezialisiert und bietet neben einer kostenlosen Hotline (0800 80 60 333) auch wichtige Informationen und eine Kostenlose Berechnung der Nachforderung an.

So erklärt die BaFin ihren Schritt

«Da eine einvernehmliche Lösung mit den Banken gescheitert ist, mussten wir auf diesen verbraucherschutzrelevanten Missstand mittels Allgemeinverfügung reagieren».

Ein runder Tisch der Aufsicht mit Verbänden der Kreditwirtschaft und Verbraucherschützern war Ende November 2020 ohne Ergebnis geblieben.

Nach der nun erlassenen Regelung müssen Banken und Sparkassen für ihre Kunden eine Zinsnachberechnung durchführen. Ferner müssen nun wirksame Zinsanpassungsklauseln abgeschlossen werden, welche die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2010 berücksichtigen, den dagegen verstoßen die meisten gängigen Klauseln.

Die betroffenen Geldhäuser müssen die Vorgaben innerhalb von zwölf Wochen nach Bekanntgabe der Allgemeinverfügung umsetzen. Sie können jedoch Widerspruch bei der Bafin einlegen, was wohl einige Institute auch machen werden.

Jetzt handeln!

Prämiensparer müssen darauf aber nicht warten, denn die Rechtslage ist bereits jetzt weitgehend geklärt und ändert sich durch die Allgemeinverfügung der BaFin nicht.

Lassen Sie Ihren Prämiensparvertrag jetzt kostenlos prüfen und die Zinsen nachberechnen. Gern beantworten wir Ihre Fragen dazu über unsere Hotline.

Bereits 2004 hatte der BGH entschieden

Der Bundesgerichtshof hatte schon 2004 die gängigen Zinsanpassungsklauseln für unwirksam erklärt und in weiteren Entscheidungen zu Nachforderungsmöglichkeiten für Verbraucher Stellung genommen. Details sind aber bis heute umstritten. Verbraucherschützer werfen vor allem Sparkassen vor, die Zinsen eigenmächtig mit Hilfe von Zinsanpassungsklauseln gesenkt zu haben.

«Es ist gut, dass die Bafin dem Druck der Sparkassen und Banken nicht nachgegeben hat und den Verbrauchern jetzt zur Seite steht», sagte Rechtsanwalt Alexander Meyer von zinserstattung4U.de. Das wird hoffentlich auch das Verhalten der betroffenen Institute ändern, die bislang noch standardmäßig alle Anfragen mit unzureichenden Angeboten abweisen und erst auf Anwaltsschreiben zum Abschluss angemessener Vergleiche bereit sind.

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