FAST FASHION GMBH + Kanzlei CBH Rechtsanwälte: Abmahnung wg. Nutzung des Zeichens „MO“

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Weiterhin erreichen uns Abmahnungen der Kanzlei CBH Rechtsanwälte für die FAST FASHION GmbH aus Hamburg. Wir haben über solche Schreiben bereits in der Vergangenheit des Öfteren berichtet, u.a.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/marke-mo-abmahnung-von-fast-fashion-brands-und-cbh_179113.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-fast-fashion-brands-und-cbh-erhalten_154389.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-cbh-rechtsanwaelte-fuer-die-fast-fashion-brands-gmbh-marke-gaya_154309.html

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-der-fast-fashion-brands-gmbh-und-cbh-rechtsanwaelte-erhalten/

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/bgh-urteil-zu-der-marke-mo-und-der-markenmaessigen-benutzung-in-bezug-auf-bekleidung-und-mode-bgh-urteil-vom-11-04-2019-i-zr-108-18/

 

Vorab: Sie können uns gerne eine solche Abmahnung für eine kostenfreie und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung durch einen unserer Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz zusenden. Wir melden uns zeitnahe bei Ihnen zurück, um auch kürzeste Fristen wahren zu können. Sie erreichen uns unter

Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  eMail: info@wd-recht.de

  

Gegenstand der Abmahnung

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Verletzung der Marke „MO“ durch den Abgemahnten. Die Fast Fashion GmbH behauptet die Rechteinhaberschaft an der Marke, die grundsätzlich dazu führt, dass nur die GmbH und von dieser lizenzierte Dritte die Marke benutzen dürfen. Auch hier gibt es selbstverständlich Ausnahmen von diesem Grundsatz. Bspw. hat der Bundesgerichtshof durchaus bereits erkannt, dass es gerade auf dem Bekleidungssektor durchaus üblich ist, den Waren Modellnamen zu verleihen. Auch aus diesem Grunde ist mit Blick auf die Rechtsprechung und dem Willen des Gesetzgebers genau zu prüfen, wie sich der konkrete Sachverhalt darstellt. Auch weitere Einwände, wie ein Nichtbenutzungseinwand, der Erschöpfung oder fehlende geschäftliche Handlungen können im Markenrecht dazu führen, dass statt berechtigter Ansprüche der abmahnenden Seite diese stattdessen die Anwaltskosten des Abgemahnten tragen muss („unberechtigte Schutzrechtsverwarnung“). Eine allgemeine Aussage verbietet sich, an einer Prüfung der konkreten Umstände führt wenig vorbei.

 

Forderungen der Fast Fashion GmbH 

Die Fast Fashion GmbH fordert vom Angemahnten

  • Die Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens
  • Erteilung einer Auskunft
  • Zahlung von Schadenersatz
  • Erstattung der Abmahnkosten

 

Tipp: Reaktion auf eine markenrechtliche Abmahnung

Da mit einer falschen, erschrockenen und vorschnellen Reaktion deutliche Rechtsnachteile entstehen können, achten Sie bitte auf Folgendes:

• Beachten Sie die gesetzten Fristen

• Geben Sie ein Unterlassungsversprechen keinesfalls ungeprüft, unvorbereitet und/oder unmodifiziert ab

• Nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit dem Rechtsvertreter der Gegenseite auf

• kontaktieren Sie einen im Markenrecht erfahrenen und versierten Rechtsanwalt, bestenfalls einen Experten für Markenrecht.

 

Selbst für den Fall, dass nach einer markenrechtlichen Prüfung des Sachverhalts von einer Verletzungshandlung auszugehen ist und ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden soll: Das beiliegende Unterlassungsversprechen ohne Weiteres zu unterzeichnen und abzugeben ist fahrlässig.

-Die Abgabe ist richtig vorzubereiten, damit nicht direkt nach Zugang der Erklärung beim Gegner Vertragsstrafen anfallen können.

-Die Reichweite der eingeforderten Erklärung ist weiter, als es der Text vermuten lässt. Um die Pflichten erfüllen zu können und keine Vertragsstrafe zu riskieren, muss über die Reichweite vernünftig aufgeklärt werden.

-Das Unterlassungsangebot wäre jedenfalls an mehreren Stellen zu modifizieren, um die Wiederholungsgefahr zu minimieren und damit auch die Möglichkeiten einer Veetragsstrafe

Auch die Auskunft ist wichtig und sollte anwaltlich begleitet werden. Eine falsche oder unvollständige Auskunft kann zu einer Auskunftsklage führen. Eine unnötig weite Auskunft kann sich ebenfalls nachteilig auswirken, immerhin wird auf Grundlage der Auskunft u.a. die Höhe der (nachträglich eingeforderten) Schadenersatzforderung berechnet.

Das Verhandeln von Schadenersatz und Rechtsanwaltsgebühren gehört ebenfalls zu den Tätigkeiten des Anwalts im Falle einer Rechtsverletzung.

 

Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte – Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz

Wenn Sie Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung erhalten haben, können Sie unser Angebot einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung nutzen und uns die Abmahnung via Fax oder E-Mail für eine solche erste Einschätzung auch vorab zusenden. Alternativ können Sie auch unser Direkthilfe-Formular unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/ nutzen. Einen ersten Überblick über unsere Tätigkeit können Sie sich durch unsere Gegnerliste unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/ verschaffen.

Kontaktieren Sie uns gerne bundesweit. Wir helfen Ihnen gerne.


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