Fast übersehen: Das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz
- 1 Minuten Lesezeit
Das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 30.06.3013 mit wichtigen Neuregelungen u.a.:
Erbschaftsteuer: Erben war es möglich gewesen, große Privatvermögen als Betriebsvermögen einer „Cash-GmbH“ zu deklarieren und die Erbschaftssteuer zu reduzieren. Die Neuregelung legt fest, dass eine Cash-GmbH nur noch 20% des Vermögens enthalten darf.
Prozesskosten: Der Bundesfinanzhof hatte seine Rechtsprechung 2011 geändert. Die Kosten für die Führung eines Zivilprozesses, die einem Steuerpflichtigen unabhängig vom Gegenstand es Rechtsstreits zwangsläufig entstehen, können als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar sein. Verschiedene Finanzgerichte, so auch das Finanzgericht Düsseldorf hatten sich dieser Rechtsprechung angeschlossen.
Damit dürfte wieder Schluss sein:
Die erfolgte Neuregelung des Einkommensteuergesetzes durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz schließt Aufwendungen für Zivilprozesskosten vom Abzug als außergewöhnliche Belastung ab dem Inkrafttreten des Gesetzes am 30.06.2013 grundsätzlich aus, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren.
Kanzlei Lehnert Rechtsanwalt in der Metropolregion Nürnberg - Fürth - Erlangen
Rechtsanwalt Hans-Wolfram Lehnert
Arbeitsrecht Mietrecht Verkehrsrecht Nachbarrecht Zwangsversteigerungsrecht
Artikel teilen: