Ferienhaus in Holland - Roompot: Unzulässige Gerichtsstandsklauseln

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Ferienhaus in Holland - Roompot: Unzulässige Gerichtsstandsklauseln

Ärger mit Roompot?

Sie haben bei Roompot ein Ferienhaus in Holland gebucht und haben Ärger mit Roompot?

Ein Beispiel: Sie haben Sauna und Schwimmbad als Extras gebucht. Beide sind geschlossen. Roompot weigert sich, den Reisepreis teilweise zurückzuzahlen.

Wo klagen?

Sie fragen sich: Wo kann ich Roompot verklagen? Vom Fussball wissen Sie: Ein Heimspiel ist leichter als ein Auswärtsspiel. Das gilt auch, wenn Sie in Holland klagen müssen.

Denn bei einer Klage in Holland müssen Sie einige Hürden überwinden:

- Sie müssen die Klage in niederländischer Sprache abfassen, brauchen also einen Übersetzer.

- Sie brauchen einen niederländischen Gerichtsvollzieher, der die Klage zustellt.

- Sie müssen nach Holland reisen zur mündlichen Verhandlung über die Klage.

Diese Hürden bleiben Ihnen bei einer Klage in Deutschland erspart:

- Sie können die Klage in deutscher Sprache einreichen.

- Sie brauchen sich nicht um die Zustellung der Klage zu kümmern - dafür sorgt das deutsche Gericht.

- Sie sparen Reisekosten, denn mündliche Verhandlungen finden in Deutschland statt.

Die Strategie von Roompot

Roompot versucht, Sie davon abzuhalten, in Deutschland zu klagen. Dazu verwendet Roompot Gerichtsstandsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

So heißt es in den 2020 geltenden AGB:

   "Konflikte in Bezug auf den Vertrag können ausschließlich dem zuständigen Richter in Middelburg vorgetragen werden."

So heißt es in der danach geltenden Fassung der AGB: 

   "Konflikte in Bezug auf den Vertrag können ausschließlich dem zuständigen Richter in Middelburg vorgetragen werden.

   Handelt es sich bei dem Feriengast um eine natürliche Person, die nicht in Ausführung ihres Berufes oder Geschäfts handelt, wird dem Feriengast eine Frist von mindestens einem Monat eingeräumt, nachdem sich der Unternehmer schriftlich auf diese Bestimmung berufen hat, um schriftlich das rechtmäßig für die Beilegung der Streitigkeit zuständige Gericht zu wählen."

Geht die Strategie von Roompot auf?

Beide Gerichtsstandsklauseln verstoßen gegen europäisches Recht. Danach gilt: Gerichtsstandsvereinbarungen mit Verbrauchern sind erst nach der Entstehung einer Streitigkeit zulässig. Da Sie die Gerichtsstandsklausel aber schon bei der Buchung, also vor der Entstehung Ihres Problems mit Roompot, vereinbart haben, kann Roompot Ihnen die Gerichtsstandsklausel nicht entgegenhalten.

Was sagt der EuGH zur Zuständigkeit des Gerichts an Ihrem Wohnsitz?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 16.11.23 (Aktenzeichen: C-497/22) in der Sache meiner Mandantin aus Dormagen gegen Roompot entschieden, dass kein Mietvertrag vorliegt, wenn ein Touristikunternehmen eine Ferienwohnung in einem von ihm betriebenen Ferienpark zu Urlaubszwecken zur Verfügung stellt und darüber hinaus weitere Dienstleistungen erbringt, die im Gesamtpreis enthalten sind.

GENSCH - Anwaltsbüro für niederländisches Recht.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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