Festnahme und Untersuchungshaft in Polen – die wichtigsten Informationen – Teil 2

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Wie bereits erwähnt, ist der Festgenommene innerhalb von 48 Stunden nach der Festnahme zur Verfügung des zuständigen Gerichts zu stellen, das innerhalb von 24 Stunden über etwaiges Inhaftieren entscheiden soll. Falls dies in der oben genannten Frist nicht erfolgt, ist der Festgenommene freizulassen. Der Festgenommene ist auch unverzüglich freizulassen, wenn die Gründe für die Festnahme entfallen sind.

Die wichtigste Rolle des Anwalts während dieser dynamischen Sequenz von Ereignissen im Rahmen des Verfahrens besteht in der Einleitung einer wirksamen und möglichst schnellen Verteidigung in der Strafsache. Darüber hinaus sorgt der Anwalt meistens für den einzigen Kontakt der festgenommenen/in Untersuchungshaft genommenen Person mit der Welt außerhalb der Mauern der Haftanstalt oder der Untersuchungshaft. In der Regel ist die Festnahme selbst ein überraschendes Ereignis (entsprechend dem Charakter der Strafverfolgungsorgane). Die festgenommene und anschließend in Untersuchungshaft genommene Person wird von der Außenwelt, darunter auch vom Kontakt mit jeglichen Angehörigen, Mitarbeitern isoliert.

Der Kontakt dieser Personen mit dem Festgenommenen hört plötzlich auf. Dabei kann nach der Festnahme notwendig sein, dringende, laufende Angelegenheiten des Festgenommenen zu erledigen, wie z. B. den Angehörigen die Zugangsdaten für das Bankkonto des Festgenommenen mitzuteilen, um ihnen Finanzmittel fürs Leben oder für die Zahlung der fälligen Kreditrate bereitzustellen. Manchmal kann die Notwendigkeit entstehen, eine Vollmacht für einen Angehörigen zur Erledigung der dringenden Angelegenheiten im Zusammenhang mit z. B. Wirtschaftstätigkeit oder zur Kontaktaufnahme mit Geschäftspartnern des Festgenommenen oder dessen Mitarbeitern oder Vorgesetzten zu erteilen.

Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die (ausgehende oder eingehende) Korrespondenz der festgenommenen oder in Untersuchungshaft genommenen Person zensiert wird, was verursacht, dass deren Umlauf enorm lange dauert. Beim Austausch solcher Informationen oder Vollmachtunterlagen kann eben der Verteidiger behilflich sein, dem ein direkter Kontakt zur festgenommenen oder in Untersuchungshaft genommenen Person garantiert zusteht.

Angesichts der obigen Ausführungen ist festzustellen, dass die Hilfe eines kompetenten polnischen Anwalts bzw. eines polnischen Strafverteidigers in der frühen Verfahrensphase, gleich am Anfang des Verfahrens, sich als eine sehr wichtige, oder sogar unschätzbare Unterstützung erweisen kann.

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