Filesharing | Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH | Waldorf Frommer Rechtsanwälte

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

I. Zu den in der AID24 Rechtsanwaltskanzlei vorliegenden Abmahnungen

Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegen mehrere Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor, in welchen diese angibt, im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH abzumahnen. Mit der jeweiligen Abmahnung wird dem Angeschriebenen vorgeworfen, das Urheberrecht verletzt zu haben. Folgende Werke wurden nach den uns vorliegenden Abmahnungen abgemahnt:

  • „The Americans – Experimental Prototype City Of Tomorrow“ (TV-Folge lang)
  • „Der Marsianer – Rettet Mark Watney“ (Film)
  • „Tyrant – Bedfellows“ (TV-Folge lang)
  • „Tyrant – Spring“ (TV-Folge lang)

II. Das Landgericht Wiesbaden urteilte im Mai 2013, dass in einer Unterlassungserklärung ein Schuldanerkenntnis liege, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ abgegeben werde

Die Beklagte ist der Auffassung, dass sich der von ihr abgegeben Unterwerfungserklärung gegenüber dem Geschäftsführer der Klägerin ein Schuldanerkenntnis nicht entnehmen lasse, weil sie dieses ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben habe. Den von der Klägerin angebotenen Zeugenbeweis hält sie für nicht verwertbar. (..) Darüber hinaus liegt in der Abgabe der Unterlassungserklärung vom 16.11.2012 in Verbindung mit dem Schreiben der Beklagten vom 19.10.12 ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis (KG Berlin Aktenzeichen 5 U 6596/88, zitiert nach Juris). Unabhängig von der Einschränkung „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ wollte die Beklagte mit der abgegebenen Unterlassungserklärung den vorgeworfenen Wettbewerbsverstoß dem Streit entziehen.(LG Wiesbaden, Urteil vom 08.05.2013 – 11 O 74/12, a.A.: BGH, Urteil vom 24. September 2013 – I ZR 219/12)

III. Strafbewehrte Unterlassungserklärung oder Unterlassungsvertrag verlangt?

Eine erst einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann Sie möglicherweise viele Jahre binden und für Sie nicht ganz unerhebliche Handlungseinschränkungen sowie auch Kostenfolgen nach sich ziehen. Deshalb empfiehlt sich, diesbezüglich einen auf dem Gebiet des Urheberrechts kundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sich rechtzeitig vor einem möglichen Fristablauf und vor Abgabe von Erklärungen ausreichend beraten zu lassen. Beachten Sie aber auch hier, dass es weniger belastende Verteidigungsstrategien gibt als eine modifizierte Unterlassungserklärung. Hierzu finden Sie mehr auf unserer Homepage unter www.aid24.de/abmahnung.

IV. Hilfe gewünscht? Rufen Sie an!

  • Von Mandanten bewertete Kanzlei.
  • Besonders vertiefte Kenntnisse im IT-Recht und Urheber- Medienrecht.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christoph Scholze

Beiträge zum Thema