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Filesharing wg. „Kingsman: The Golden Circle“ – richtig reagieren auf die Waldorf-Frommer-Abmahnung!

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Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH einen Mandanten unserer Kanzlei ab. Ihm wird vorgeworfen, ein urheberrechtlich geschütztes Filmwerk im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG auf einer Tauschbörse angeboten, übertragen und mithin einer unbekannten Personenvielzahl im Internet verfügbar gemacht zu haben.

Als konkreter Filmtitel wird „Kingsman: The Golden Circle“ genannt. Dabei handelt es sich um eine US-amerikanische-Agentenkomödie aus dem Jahre 2017 von Matthew Vaughn. Der Film stellt die Fortsetzung des Films „Kingsman: The Secret Service“ aus 2014 dar und behandelt einen unabhängigen, internationalen Geheimdienst, der nach der Zerstörung ihrer Hauptquartiere einmal mehr vor der Bedrohung seiner Welt steht.

Unserem Mandanten wird das Filesharing dieses Films vorgeworfen. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie eine Zahlung in Höhe von € 915,00.

Wir empfehlen ausdrücklich, dass Sie weder eine persönliche Stellungnahme gegenüber Waldorf Frommer abgeben, noch ungeprüft die Unterlassungserklärung unterzeichnen oder eine Zahlung tätigen. Wenden Sie sich vorher unbedingt an einen auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt und lassen Sie den Sachverhalt durchprüfen.

Filesharing-Fälle hängen von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Zunächst trifft den Anschlussinhaber die Vermutung, Täter zu sein, weil der Film angeblich über seine IP-Adresse hochgeladen wurde. Schon bei der Ermittlung der IP-Adresse können Fehler unterlaufen sein. Darüber hinaus kann es sein, dass der Anschlussinhaber selbst gar nicht als Täter in Frage kommen kann. 

So kann im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die sekundäre Darlegungslast eine Haftung ausschließen, indem die ernsthafte Möglichkeit eines alternativen Geschehensablaufs dargelegt wird. Kommen Familienmitglieder in Betracht, handelt es sich um eine WG oder gab es in dem Zeitraum Gäste? Die konkreten Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast variieren leider gerichtsabhängig. 

Das macht die Situation für Laien unberechenbar und professionelle Beratung mithin unerlässlich. Befinden Sie sich in einer solchen Situation? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu unserer Kanzlei auf und profitieren Sie von einer kostenlosen Erstberatung.

Abmahnung erhalten? Dann beachten Sie die folgenden Tipps:

  • Brechen Sie nicht in Panik aus.
  • Die Abmahnung muss dennoch ernst genommen werden. Versäumte Fristen verursachen in der Regel unnötige Kosten.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu Waldorf Frommer auf – oft kommt es dabei zu voreiligen Aussagen, die gegen Sie verwendet werden könnten.
  • Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht – unter bestimmten Umständen kann dies als Schuldeingeständnis aufgefasst werden.

Gehen Sie kein Risiko ein und wenden Sie sich sofort an einen auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt. 

Profitieren Sie dabei von unserer jahrelangen Erfahrung. Die Erstberatung ist kostenlos. Unser Ziel ist nicht die Vergleichsaushandlung, sondern die Vermeidung jeglicher Zahlung an die Gegenseite. Wir zeigen Ihnen im Beratungsgespräch gerne verschiedene Vorgehensweisen auf und legen Ihnen die anfallenden Kosten unserer Beauftragung transparent dar. Anschließend liegt es an Ihnen, ob Sie uns weiter mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen möchten wollen.

Folgende Vorteile bieten wir Ihnen:

  • Angebot der kostenlosen telefonischen Erstberatung.
  • Vertretung zum transparenten Pauschalbetrag, keine versteckten Kosten.
  • Im gesamten Bundesgebiet tätig.
  • Profitieren Sie von unserer weitreichenden Erfahrung aus unzähligen Abmahnfällen.
  • Schnelle und kompetente Kommunikation per Telefon.
  • Ein Termin in unserer Kanzlei ist nicht notwendig.

Für weitere Informationen zum Thema Filesharing besuchen Sie gerne unsere Website: http://www.kanzleibrehm.de/abmahnung-wegen-filesharing-erhalten/

Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie unsere weitreichende Erfahrung insbesondere im Umgang mit Abmahnfällen. 

Ihre Kanzlei Brehm


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