Finanzsanktionen gegen russische Staatsangehörige

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Auskunftersuchen der Bundesbank

Spätestens seit die Deutsche Bundesbank mit Rundschreiben 35/2022 vom 06.05.2022 sowie 36/2022 alle deutschen Kreditinstitute dazu aufgefordert hat, Auskunft über Einlagen „russischer Kunden“ gemäß Artikel 5g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 zu erteilen, erreichen die Anwaltssozietät Kyprianou & Hasan GbR zahlreiche Anfragen von betroffenen Bankkunden wegen massiver Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs  bis hin zu völligen Kontosperren.

Hintergrund dieses Auskunftersuchens der Bundesbank sind die am 26.02.2022 in Kraft getretenen Finanzsanktionen, die eine Meldepflicht für Einlagen von russichen Staatsangehörigen oder in Russland ansässigen natürlichen Personen sowie von in Russland niedergelassenen juristischen Personen Organisationen und Einrichtungen eingeführt haben. Deutschen Banken ist es verboten, Einlagen von russischen Staatsangehörigen entgegenzunehmen, die einen Gesamtwert von 100.000 Euro (pro Kreditinstitut) übersteigen. Das gilt jedoch nicht für natürliche Personen, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel eines EWR-Mitgliedstaats verfügen.

Treffen 100.000 EUR Höchstgrenze und Meldepflicht die Richtigen?

Die Meldepflicht bezieht sich also nicht etwa lediglich auf sanktionierte, regimenahe Personen, die beispielsweise Unterstützer des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine sind, sondern um (vermögende) Normalverbraucher, die in der EU ihre Existenz aufgebaut haben.

Die nun betroffenen Bankkunden wenden regelmäßig ein, dass der Einsatz der "Koalition der Willigen" im Irak 2003, der nach Überzeugung ernstzunehmender Völkerrechtler völkerrechtswidrig war, vergleichbare Finanzsanktionen gegen verantwortliche Politiker, Angehörige der Streitkräfte, Unternehmer oder sogar in der EU oder Deutschland lebende Bürger der 43 Länder, die den Angriffskrieg befürworteten oder aktiv unterstützten, nicht zur Folge hatte.

„Bei allem Verständnis für das Einfordern einer Gleichbehandlung von Verstößen gegen das in der Charta der Vereinten Nationen in Artikel 2 Nr. 4 verankerte allgemeine Gewaltverbot ist es völkerrechtlich schlichtweg nicht möglich, gegen den mächtigsten Staat der Welt mit den Finanzsanktionen zu reagieren, die manche sich wünschen würden. 

Hier gilt das Orwellsche Gesetz: All animals are equal, but some animals are more equal than others”, erklärt Rechtsanwalt Hasan den betroffenen Bankkunden.  So sehr der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands zu verurteilen ist, so sehr sollten gleichwohl grundsätzliche Prinzipien eines Rechtsstaates nicht verraten werden. Die an das Prinzip der Sippenhaft erinnernden Finanzsanktionen sind mit dem Schuldprinzip, das im Rechtsstaatsprinzip verankert ist, nicht vereinbar. Letztlich werden Gerichte über die Maßnahmen von Banken zu entscheiden haben, von den Kreditinstituten selbst ist diese rechtliche Abwägung nicht zu erwarten, so Hasan.

Rechtliche Schritte bei bankseitigen Maßnahmen

Benjamin Hasan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. In seiner zehnjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt vereint er die Expertise eines prozesserfahrenen Fachanwalts für Bankrecht mit der eines Bank Managers. Im Falle von ungerechtfertigten Maßnahmen eines Kreidtinstituts zeigt er rechtliche Handlungsmöglichkeiten auf, um schnellstmöglich den Zugriff auf das Geld wiederherzustellen.

Foto(s): Kyprianou & Hasan GbR

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