Aufischt verhängt Bußgeld iHv EUR 6,5 Mio wegen verspäteter Abgabe von Verdachtsmeldungen gegen Solaris ​Bank

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Die Solaris SE (vormals Solarisbank) ist ein 2016 gegründetes Fintech-Unternehmen mit Sitz in Berlin. Sie verfügt über eine Banklizenz sowie eine Lizenz zum Erbringen von E-Geld- Dienstleistungen und für Wertpapierhandel. Der Grund für die Geldbuße: Die BaFin hatte festgestellt, dass das Institut im Jahr 2021 Geldwäscheverdachtsmeldungen verspätet abgegeben hat. So steht es in der heute veröffentlichen Mittelung der BaFin zu lesen.

Meldepflicht von Verdachtsfällen

Die Verpflichtung zur Abgabe von Verdachtsmeldungen, also die Meldepflicht von Verpflichteten an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen („FIU“), ist in § 43 des Geldwäschegesetzes (GwG) geregelt. Eine Meldepflicht wird ausgelöst, wenn Kreditinstitute den Verdacht haben, dass eine Transaktion eines Kunden oder ein sonstiger Geschäftsvorfall mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang stehen könnte.

Die Meldung an die FIU hat unverzüglich zu erfolgen. Gemäß § 121 I S.1 BGB ist eine Meldung dann unverzüglich erfolgt, wenn sie ohne schuldhaftes Zögern von dem Verpflichteten abgegeben wird. Nur so kann die FIU, falls nötig, zügig weitere Schritte einleiten, wie etwa die Einschaltung der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft.

Für die elektronische Übermittlung der nach dem Geldwäschegesetz zu meldenden Sachverhalte steht Banken und anderen Verpflichteten das Meldeportal „ goAML Web “ zur Verfügung.

Verstöße aus dem Jahr 2021

Die Aufsichtsbehörde hat nun festgestellt, dass Solaris im Jahr 2021 Geldwäscheverdachtsmeldungen verspätet abgegeben hat. Für diese Ordnungswidrigkeit wurde gem. § 56 Absatz 1 Nr. 69 GwG ein Bußgeld in Höhe von EUR 6,5 Millionen festgesetzt. § 56 GwG enthält die Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen die zahlreichen Pflichten nach dem GwG. Hiergegen hat Solaris keinen Widerspruch eingelegt, weshalb der Bescheid inzwischen rechtskräftig ist. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 setzte die BaFin über alle Geschäftsbereiche hinweg Geldbußen in einer Gesamthöhe von EUR 33.375.350 fest.

Auswirkungen auf Kooperationspartner?

Die Solaris SE fungiert als Kooperationspartner für zahlreiche Neobanken – also Banken, die kein Filialnetz haben und ihren Kunden webbasierte Dienste anbieten. Welche Auswirkung das Bußgeld auf die Neobanken und die Kooperationen hat, wird sich zeigen. 

Benjamin Hasan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner im Frankfurter Büro der international vertretenen Wirtschaftskanzlei Michael Kyprianou & Co LLC. In seiner mehr als zehnjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt vereint er die Expertise eines prozesserfahrenen Fachanwalts für Bankrecht mit der eines Bank-Aufsichtsrats. Im Falle von ungerechtfertigten Maßnahmen zeigt er rechtliche Handlungsmöglichkeiten aus dem Bereich des Bankaufsichtsrecht auf und setzt die Ansprüche seiner Mandanten zügig mit dem nötigen Nachdruck und der erforderlichen prozessualen Finesse durch.

Foto(s): Kyprianou & Hasan GbR

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