Flexible Stundenplanung rechtfertigt kein niedrigeres Gehalt

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Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18.01.2023


Teilzeitkräfte dürften aufgrund ihrer Eigenschaft als solche nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitkräfte (§ 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG). In diesem Sinne sind übrigens auch geringfügig Beschäftigte („Minijobber“) gewöhnliche Teilzeitkräfte. Es kann allerdings Gründe geben, Teilzeitarbeitnehmer anders und auch schlechter zu behandeln als Vollzeitarbeitnehmer. Diese müssen allerdings sachlich begründet sein, das Bundesarbeitsgericht hat hierfür in der Vergangenheit die Arbeitsleistung, Qualifikation, Berufserfahrung oder unterschiedliche Anforderungen am Arbeitsplatz genügen lassen (BAG, Urteil vom 18. März 2014, Az. 9 AZR 694/12). Ob zu solchen Gründen auch die Flexibilität, die Teilzeitkräfte und vor allem Minijobber manchmal genießen, gehört hat das höchste deutsche Arbeitsgericht nun geklärt und mit „nein“ beantwortet:


Rettungsassistent darf nicht wegen „flexibler Dienstplaneinteilung“ weniger verdienen


Ein Rettungsassistent, der auf geringfügiger Basis für 12,00 Euro Stundenlohn angestellt war, klagte auf den höheren Stundenlohn, den seine in Vollzeit angestellten Kollegen erhielten. Die Besonderheit: Er bekam seine Einsätze über whatsApp vorgeschlagen und konnte diese annehmen, aber auch ablehnen. Der Arbeitgeber argumentierte damit, aufgrund der fehlenden Planungssicherheit sei der geringere Stundenlohn gerechtfertigt.


Das Bundesarbeitsgericht sah das anders. Trotz seiner geringfügigen Beschäftigung habe der Arbeitnehmer Anspruch auf den gleichen Stundenlohn wie die übrigen Mitarbeiter (BAG, Urteil vom 18.01.2023, Az. 5 AZR 108/22). Schließlich, so das Gericht, läge gleiche Qualifikation und identische Tätigkeit vor, so dass keine Sachgründe für die unterschiedliche Entlohnung ersichtlich seien. Eine höhere Stundenvergütung der hauptamtlichen Rettungsassistenten sei daher nicht gerechtfertigt.


Weitere Hinweise zum Thema und zum Urteil können Sie in der Langversion unseres Blogbeitrags unter https://kanzlei-kerner.de/blog/gute-nachrichten-fuer-minijobber-vollwertiger-stundenlohn-trotz-flexibilitaet/ nachlesen.




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