Flugannullierungen und Verspätungen bei TUfly und der Air Berlin

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Bereits am 30.10.2016 war bekannt geworden, dass die TUIfly, eine Tochter der TUI, in einer Dachholding mit der Führung von Etihad, dem Großaktionär der Air Berlin, zusammen mit einer anderen Airline integriert werden soll. Die Vermutung, es handele sich dabei um die in Schieflage geratene Air Berlin lag nahe. In den vergangen Wochen hatte Air Berlin bereits verlautbaren lassen, dass sie bis zu 1200 Mitarbeiter entlassen und einen Teil der Flotte an die Lufthansa abgeben will. Am 05.10.2016 bestätigte die Air Berlin die Verhandlungen zwischen dem Großaktionär Etihad und der TUI über die Zusammenlegung des Air-Berlin-Touristik-Geschäfts in einem neuen Verbund.

Bereits derzeit flog ein Drittel der TUIfly-Flotte für die Air Berlin.

Die Folge dieser Entwicklungen waren massive Krankmeldungen der Besatzungs- und Kabinencrews der TUIfly, die wiederum eine verheerende Auswirkung auf die Betriebsabläufe der TUIfly und der Air Berlin hatten.

Es kam zu massiven Flugverspätungen und Annullierungen, welche insbesondere die vielen Urlauber in deren Herbstferien betraf. Dies gipfelte in der Annullierung von 98 der 108 Flüge der TUIfly am 07.10.2016. Etwa 9000 Fluggäste waren nach Unternehmensangaben allein an diesem Tag davon betroffen.

Den Fluggästen können nach der Fluggastrechteverordnung pauschalierte Ausgleichzahlungen bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Ankunftsverspätung des Fluges von mindestens 3 Stunden am Zielort der Flugreise gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen zustehen.

Bei Flügen über eine Entfernung von 1.500 km oder weniger sind dies 250,00 € pro Fluggast, bei innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km pro Fluggast 400,00 € und sogar 600,00 € pro Fluggast bei sämtlichen Flügen mit einer Entfernung über 3.500 km, die jedoch nicht sowohl ihren Ausgangs- wie auch ihren Zielort im örtlichen Anwendungsbereich der Fluggastrechteverordnung haben.

Die Airline hat bereits angekündigt, diese Ausgleichszahlungen an die Fluggäste verweigern zu wollen und beruft sich dabei auf „höherer Gewalt“. Die massenhaften und äußerst kurzfristigen Krankmeldungen seien ein außergewöhnlicher und nicht vermeidbarer Umstand im Sinne von höherer Gewalt, teilte eine Sprecherin bereits mit.

Dem widerspricht Rechtsanwalt Marcus Hennig aus Hannover: „Höhere Gewalt sind äußere Umstände, auf die das Luftfahrtunternehmen keinen Einfluss hat, wie beispielsweise schlechte Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder bei Vogelschlag. Betriebsinterne Organisationsprobleme wie aktuell bei TUIFly und Air Berlin aufgrund der vielen Krankmeldungen zählen nicht dazu. Die Unternehmen müssen mit geeigneten Maßnahmen, wie der Anpassung der Dienstpläne oder Rückgriffname auf andere Luftfahrtunternehmen, der Annullierungs- und Verspätungswelle entgegnen.“

Rechtsanwalt Marcus Hennig von der Kanzlei activeLAW aus Hannover vertritt Fluggäste bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Sollten Sie von einer Flugannullierung oder Verspätung betroffen sein, bespricht er gerne mit Ihnen das weitere Vorgehen.


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