Unrechtmäßige Datenverarbeitung bei „Telefonica“, „Vodafone“ und „Telekom“: Jetzt Schadensersatz bis zu 2000 € sichern.

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Telekommunikationsunternehmen wie beispielweise „Telefonica“ haben sog. positiv Daten nach Vertragsschluss an die SCHUFA übermittelt. Das Landgericht München hat festgestellt, dass die Weitergabe dieser positiv Daten rechtswidrig ist. Gegen andere Telekommunikationskonzerne wie Vodafone und Telekom sind ebenfalls Verfahren vom Landgericht Düsseldorf bzw. Landgericht Köln anhängig, auch in diesem Verfahren ist davon auszugehen, dass die Gerichte die Unrechtmäßigkeit der Datenverarbeitung feststellen werden.

Was sind sog. positiv Daten?

Sog. „positiv Daten“ beinhalten Daten wie beispielsweise wann und mit wem ein Vertrag abgeschlossen wurde. Es handelt sich dabei nicht um negativ Einträge, die üblicherweise mit der SCHUFA in Verbindung gebracht werden.

Aus diesem Grund erscheint die Übermittlung von Positivdaten zunächst harmlos zu sein. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass jede Information über Verbraucher/-innen von Unternehmen für spürbare Entscheidungen werden können.

So kann beispielsweise eine Person, die mehrere Mobilfunkverträge abgeschlossen hat bzw. Mobilfunkverträge häufig wechselt unter Umständen als wenig vertrauenswürdig gelten und aufgrund dessen keinen weiteren Vertrag erhalten, obwohl alle Rechnung pünktlich gezahlt worden sind.

Übertragung von sog. „positiv Daten“ verstößt gegen die DSGVO

Diese Datenübertragung von personenbezogenen Daten stellt eine Zuwiderhandlung gemäß Art. 5, 6 DSGVO dar.

Die Übermittlung der sogenannten positiv Daten nach Vertragsschluss an Auskunfteien, wie im Streitfall an die SCHUFA, erfolgt ohne Rechtsgrundlage.

Die Datenverarbeitung ist nicht Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DSGVO gedeckt, weil die Telekommunikationsunternehmen auch ohne Übermittlung von sog. „positiv Daten“ an Auskunfteien Verträge abschließen kann und diese Datenübermittlung zur Erfüllung des Vertrages bzw. zur Durchführung vertraglicher Maßnahmen nicht erforderlich ist.

Betroffenheit prüfen?

Ob eine Betroffenheit vorliegt, kann durch eine kostenlose SCHUFA- Selbstauskunft überprüft werden. Diese Selbstauskunft kann bei der SCHUFA per E-Mail, per Post oder auch online auf der Website der SCHUFA beantragt werden.


Sofern eine Betroffenheit bei Ihnen vorliegt, berät unser Expertenteam Sie, ob Ihnen aufgrund der unrechtmäßigen Datenverarbeitung ein Schadensersatz zusteht.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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