Fluggastrechte: Selbst das Geld in voller Höhe erhalten

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Viele Menschen glauben, es mache Sinn, die Fluggastrechte durch eine Firma im Internet geltend zu machen, die zwar keine Gebühren verlangt, dafür aber eine Erfolgsbeteiligung. Das bedeutet, dass selbst dann, wenn man gewinnt, man nicht den vollen Betrag erhält. Es gewinnen die Firma und eine im Hintergrund tätige Rechtsanwaltskanzlei.

Diese Vorgehensweise ist deshalb mindestens fraglich. Wenn man rechtsschutzversichert ist, spielt sie in der Regel sowieso keine Rolle. Aber auch dann, wenn man nicht rechtsschutzversichert ist, kann man jedes Risiko minimieren. Ich empfehle nicht versicherten Mandanten, dass sie selber ihre Ansprüche bei der Fluggesellschaft anmelden und für die Zahlung eine Frist setzen sollen. Werden die Ansprüche dann abgelehnt oder das Schreiben nicht beantwortet, ist die Voraussetzung gegeben, schon außergerichtlich einen Rechtsanwalt einzuschalten, den hinterher die Gegenseite bezahlen muss.

Das Risiko, einen Prozess zu verlieren, ist sehr überschaubar und erst kürzlich konnte man bei einem Test erfahren, dass zum Teil die Firmen selbst bei bestehenden Ansprüchen die Übernahme ablehnen, ohne dass dies nachvollziehbar ist. Also: Wenn man die Augen offen hält, und sich offen mit seinem Rechtsanwalt bespricht, sind die Risiken minimal. Natürlich klagt man nicht, wenn Vulkanasche zum Storno geführt hat. Aber genauso natürlich klagt man, wenn ein Sachverhalt gegeben ist, der bereits entschieden worden ist. Die Risiken sind sehr überschaubar und der Vorteil liegt darin, dass Sie – der Verbraucher – die Entschädigung in voller Höhe erhalten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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