Fristlose Kündigung vom Handyanbieter: Abschlussrechnung oft zu hoch. Hilfe vom Anwalt.

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Im Grunde klingt der Sachverhalt ganz einfach und eindeutig:

Rechnungen vom Mobilfunkanbieter, wie z. B. Vodafone oder der Telekom, werden nicht gezahlt, da man z. B. unzufrieden mit der Leistung ist. Es folgen Mahnungen bis hin zu einer „Abschlussrechnung“, in welcher nach einer fristlosen Kündigung des Vertrages die monatliche Grundgebühr bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit als Schadensersatz gefordert wird. Auch die Kosten für ein vom Mobilfunkanbieter eingeschaltetes Inkassoinstitut werden häufig geltend gemacht.

Abschlussrechnung ist oft zu hoch

Allerdings ist unserer Erfahrung nach der geltend gemachte Schadensersatz nebst Zinsen und Inkassokosten nach einer fristlosen Kündigung des Mobilfunkunternehmens nicht immer gerechtfertigt:

Zunächst ist eine fristlose Kündigung an viele formelle Voraussetzungen geknüpft, welche von den Mobilfunkunternehmen unserer Ansicht nach oftmals nicht eingehalten werden. Auch wird mit der fristlosen Kündigung häufig der Zugang zum Mobilfunknetz gesperrt. Gerichte haben teilweise entschieden, dass vom Mobilfunkanbieter dann aber auch keine monatliche Grundgebühr mehr berechnet werden kann.

Auch muss sich der Mobilfunkanbieter nach einer fristlosen Kündigung sog. ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Es fallen z. B. Personalkosten für die Vertragsführung oder aber die Bereitstellungskosten der SIM-Karten weg. Gerichtlich wurde hier teilweise entschieden, dass ein Abzug von 50 % des Basispreises angemessen sei.

Inkassokosten unnötig und Zinsen zu hoch?

Da der Mobilfunkanbieter Ersatz für zukünftigen Schaden erhalten will, fordert er alle Zahlungen sofort, ob diese normalerweise erst später monatlich zu bezahlen werden. Aus diesem Grund hat der Handyanbieter das ganze Geld schon früher und kann damit arbeiten. 

Es ist daher eine sogenannte „Abzinsung“ vorzunehmen. Auch diese wird unserer Erfahrung nach von den Mobilfunkanbietern häufig falsch oder gar nicht vorgenommen.

Die vom Mobilfunkanbieter neben dem Schadensersatz und Zinsen geltend gemachten Inkassokosten sind in derartigen Fällen unserer Ansicht nach nicht zu zahlen, da die Mobilfunkanbieter als große Unternehmen selbst in der Lage sind, in einfach gelagerten Fällen die vermeintliche Forderung selbst einzutreiben. Dies ergibt sich aus der Schadensminderungspflicht, weshalb die Beauftragung eines Inkassounternehmens nicht erforderlich ist.

Ich habe von meinem Mobilfunkanbieter eine Rechnung nach einer fristlosen Kündigung bekommen, was nun?

Gerne überprüfen wir für Sie die fristlose Kündigung und die Höhe der geltend gemachten Forderung. Wenden Sie sich gerne unverbindlich an uns. Haben Sie den geforderten Betrag bereits gezahlt sind wir Ihnen ebenfalls gerne behilflich, Ihr Geld zurück zu fordern. 

Eine Erstanfrage ist dabei für Sie stets kostenlos. Sollten Sie uns anschließend beauftragen und eine Rechtschutzversicherung haben, kann die Abrechnung über diese erfolgen.

Mithilfe einer Online-WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, Ihr Wohnort bzw. Firmenstandort spielt folglich für uns keinerlei Rolle.

Alexander Hufschmid

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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