Future Business KG aA – Insolvenzverfahren eröffnet.

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Im Insolvenzeröffnungsverfahren der Future Business KGaA (FuBus) hat der vom AG Dresden bestellte Insolvenzverwalter, Dr. Bruno M. Kübler, auf einer Pressekonferenz in Dresden über den Stand der Dinge berichtet. Die Verfahren der FuBus, der Infinus PR & Marketing GmbH, INFINUS Financial Partner AG, Moritzburger Versicherungsmakler GmbH sowie Capital Business GmbH wurden am 01.04.2014 eröffnet und die bisherigen vorläufigen Insolvenzverwalter vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt.

Dabei ist das Insolvenzverfahren der FuBus mit den enormen Gläubigerforderungen von ca. 1 Mrd. Euro sowie der Anzahl von ca. 40.000 betroffenen Anleger das umfangreichste Verfahren. Seit 2009 bis Ende 2013 waren durch die FuBus Anlageprodukte im Gesamtwert von mehr als 2,5 Mrd. Euro emittiert worden. Davon machen die Orderschuldverschreibungen ca. 90%, Genussrechte und Nachrangdarlehen jeweils ca. 5 % aus. 

Wie der Insolvenzverwalter auf der Pressekonferenz bekräftigte, beruhen die Gewinne von FuBus auf fiktiven, konzerninternen Geschäften und können deshalb nicht als werthaltig erachtet werden. Die im Bereich Immobilien investierten ca. 1 % des Anlagevolumens würden nicht ausreichen, um nachhaltig zu einem positiven Geschäftsergebnis beizutragen. Außerdem nutzten FuBus-Konzernunternehmen die Immobilien teilweise selbst, sodass sie zur Generierung externer Erlöse nicht zur Verfügung standen.

Am 13. Mai 2014 wird um 10 Uhr in der Neuen Messe Dresden eine Gläubigerversammlung für die Inhaber der Orderschuldverschreibungen stattfinden, um dort einen gemeinsamen Vertreter zu wählen. Für alle anderen Gläubiger wird am 30.06.2014 eine ordentliche Gläubigerversammlung stattfinden. Nach jetzigem Stand geht Insolvenzverwalter Dr. Kübler von einer Insolvenzquote von bis zu 20 % aus. Insoweit ist zwar rechnerisch nicht von einem Totalverlust auszugehen, dennoch ist der größte Teil des Kapitals verloren. 

Für die betroffenen Anleger stellt sich nun die Frage, ob und wie der nach Auszahlung der Insolvenzquote das eingesetzte Kapital doch noch vollständig zurückerlangt werden kann. Hier bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Zum einen können gegen die Vermittler entsprechende Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung geltend gemacht werden. Aus zahlreichen Gesprächen mit betroffenen Anlegern wissen wir, dass über die Risiken der Schuldverschreibungen, insbesondere aber der Genussrechte, nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden war. Darüber hinaus bestehen wohl auch gegen die Verantwortlichen der FuBus bzw. der Infinus-Gruppe entsprechende Schadensersatzansprüche vor dem Hintergrund eines möglichen Kapitalanlagebetruges bzw. aus Prospekthaftung.

Anleger sollten dabei nicht darauf warten bis das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist sondern ihre Ansprüche zeitnah geltend machen.

Die KKWV-Anwaltskanzlei steht Anlegern diesbezüglich als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung. Gerne zeigen wir Ihnen für Ihren speziellen Fall die rechtlichen Möglichkeiten und die bestehenden Handlungsoptionen auf. Ansprechpartner in der Kanzlei ist RA Rainer J. Kositzki. Eine Kontaktaufnahme ist unter Tel.: 0821/43 99 86 70 oder info@kkwv-augsburg.de jederzeit möglich.

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts“, insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.



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