Insolvenzverfahren Future Business KGaA - wie geht es weiter

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Nachdem die am 13.05.2014 durchgeführte Versammlung der OSV-Gläubiger – in der es vor allem um die Wahl eines gemeinsamen Vertreters dieser Gläubiger ging – „geplatzt“ war, blieb unklar, wie und wann das Insolvenzverfahren weitergeführt werden wird.

Nun liegen die entsprechenden Beschlüsse des AG Dresden vor. Daraus ergibt sich folgende Situation:

1. Gemäß Beschluss des AG Dresden vom 30.05.2014 wurde ein Termin für die OSV-Gläubigerversammlung auf den 17.06.2014 bestimmt. Dieser Termin betrifft aber nur eine begrenzte Anzahl von Schuldverschreibungen, nämlich solche mit Laufzeitbeginn zwischen dem 06.06.2000 und 16.12.2004 sowie einige wenige Schuldverschreibungen mit Laufzeitbeginn in 2008 und 2009. Alle diese Schuldverschreibungen unterfallen noch dem alten Schuldverschreibungsgesetz (SchVG 1899).

2. Gemäß Beschluss des AG Dresden vom 02.06.2014 wurde der für den 30.06.2014 vorgesehene Folgetermin (es handelt sich um den Anschluss Termin der „geplatzten“ Versammlung vom 13.05.2014) aufgehoben.

Neuer Termin wurde bestimmt auf Dienstag, den 25.11.2014, 10:00 Uhr. Ob es in diesem Termin zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters kommen wird ist unklar.

Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen wurde bis zum 30.10.2014 verlängert.

3. In einem weiteren Beschluss vom 02.06.2014 wurde ein weiterer Termin für die OSV-Gläubigerversammlung auf den 18.06.2014 bestimmt. Dieser Termin betrifft aber ebenfalls nur eine begrenzte Anzahl von Schuldverschreibungen, nämlich solche mit Laufzeitbeginn im Jahr 2005. Alle diese Schuldverschreibungen unterfallen noch dem alten Schuldverschreibungsgesetz (SchVG 1899).

Die Beschlüsse des AG Dresden können unter www.insolvenbekanntmachungen.de abgefragt werden. Sie können auch bei der KKWV-Anwaltskanzlei angefordert werden.

Das Amtsgericht Dresden weist in seinen Beschlüssen (oben Ziffer 1 und 3) darauf hin, dass eine Pflicht zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters nicht besteht.

Wichtig ist zu beachten, dass einmal erteilte Stimmrechtsvollmachten Ihre Gültigkeit auch für diese Folgeversammlungen behalten. Soll dies nicht der Fall sein, müssen diese Vollmachten explizit gegenüber dem Insolvenzverwalter widerrufen werden. In Vorbereitung der Gläubigerversammlung vom 13.05.2014 wurde ja um Vollmachtserteilung für Herrn RA Christian Glöckner, gebeten. Dies ist vielfach erfolgt. Aus Sicht der KKWV-Anwaltskanzlei macht es Sinn, eine Herrn RA Gloeckner erteilte Vollmacht zu widerrufen und den Rechtsanwalt ihres Vertrauens zu beauftragen.

Die KKWV-Anwaltskanzlei steht allen betroffenen Gläubigern für Fragen des Insolvenzverfahrens als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Zuständig ist Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts“, insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.


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