Gasversorger unter Preismanipulationsverdacht - Wir stehen Ihnen bei Problemen mit Ihrem Energieversorger zur Seite!

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Das Bundeskartellamt hat Ermittlungen gegen eine zweistellige Zahl von Gasversorgern eingeleitet. Der Verdacht lautet, dass diese Unternehmen möglicherweise ungerechtfertigt hohe Preise an ihre Endkunden berechnet haben, um von den Energiepreisbremsen zu profitieren.


Die Energiepreisbremsen für Gas und Fernwärme sowie für Strom wurden im März eingeführt, rückwirkend auch für Januar und Februar. Diese Maßnahmen sollen das Energiesparen fördern und die Endkunden von hohen Energiepreisen entlasten. Für Verbraucherkunden wurde der Preis für Erdgas beispielsweise auf 12 Cent pro Kilowattstunde für 80% des ermittelten Verbrauchs begrenzt. Um Produktion und Beschäftigung zu sichern profitieren auch Industrieunternehmen von der Gaspreisbremse. Für diese ist der Netto-Arbeitspreis für 70% des Gasverbrauchs auf 7 Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Für den übrigen Verbrauch zahlen Unternehmen- wie Verbraucherkunden den regulären Marktpreis. Die Differenz zwischen diesem Deckel und dem vertraglich festgelegten Preis wird vom Staat - und somit von den Steuerzahlern - an die Versorgungsunternehmen erstattet werden.


Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit sind wir in der Vergangenheit zunehmend auf Indizien gestoßen, die den Verdacht begründeten, dass einige Energieversorgungsunternehmen ihre Preise ungerechtfertigter Weise angehoben haben. Indem Preise weit über dem Marktwert angesetzt werden können sich Energieversorgungsunternehmen höhere Erstattungen vom Staat sichern, auf Kosten der Verbraucher und Steuerzahler.


Die Kontrolle solcher unlauteren Geschäftspraktiken obliegt dem Bundeskartellamt. In der Vergangenheit haben wir das Bundeskartellamt aktiv dazu aufgefordert, tätig zu werden und konkrete Hinweise auf die unlauteren Geschäftsmodelle vorgelegt. Es freut uns, dass das Bundeskartellamt nun gegen einzelne Energieversorgungsunternehmen ermittelt, um mögliche rechtswidrige Praktiken aufzudecken.


Wenn Sie auf Probleme mit Ihrem Energieversorgungsunternehmen stoßen, oder Fragen im Zusammenhang mit den staatlichen Strom- und Gaspreisbremsen haben, dann beraten und vertreten wir Sie gerne.


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