Gebäudeversicherung: Kein Versicherungsschutz bei undichter Silikonfuge

  • 1 Minuten Lesezeit

Immer wieder besteht zwischen Versicherungsnehmern und Gebäudeversicherern Streit über die Frage, ob bei einem Wasserschaden tatsächlich ein bedingungsgemäß versicherter Leitungswasserschaden vorliegt. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn der Schaden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser verursacht wurde.

In dem vom Bundesgerichtshof (BGH) am 20.10.2021 (Az.: IV ZR 236/20) entschiedenen Fall gelangte Wasser aufgrund der Undichtigkeit einer Silikonfuge im Duschbereich einer Wohnung in das Mauerwerk und führte zu einem Wasserschaden. 

Der Versicherungsnehmer vertrat in dem Rechtsstreit die Auffassung, dass nicht nur die Zuleitungen und Ableitungen der Wasserversorgung, sondern auch die Dusche insgesamt eine versicherte Einrichtung der Wasserversorgung darstelle.

Der BGH wies in seiner Entscheidung darauf hin, dass bei der Auslegung der hier maßgeblichen Versicherungsbedingungen festzustellen sei, dass eine undichte Fuge in einer Dusche, die keine Verbindung mit dem Rohrsystem aufweise, nicht als eine Einrichtung der Wasserversorgung angesehen werden könne. Die von der Klägerseite vertretene gegenteilige Auffassung kann, so der BGH, den Versicherungsbedingungen nicht entnommen werden.

Im Ergebnis war der Gebäudeversicherer nicht verpflichtet, für die Kosten der Beseitigung des Wasserschadens aufzukommen.


[Detailinformationen: RA Andreas Holzer, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Telefon 0351 80718-68, holzer@dresdner-fachanwaelte.de


KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de

17 Anwälte – 25 Rechtsgebiete

Unsere Anwälte setzen sich mit Leidenschaft für die Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen ein.

Seit über 20 Jahren werden Mandantinnen und Mandanten in der Kanzlei KUCKLICK dresdner-fachwaelte.de in allen ihren Rechtsbelangen hochqualifiziert beraten und durchsetzungsstark von spezialisierten Anwältinnen und Anwälten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich vertreten.

Vertrauen Sie den vielzähligen Mandantenbewertungen!

Kontaktieren Sie uns!

Foto(s): ErikaWittlieb auf Pixabay

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Holzer

Beiträge zum Thema