Geblitzt auf der BAB 10, km 43.1, in FR Niederlehme- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg hat Ihnen einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zugesandt, weil die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten haben sollen? 

Ab 21 km/h zuviel droht ein Punkt und eine Buße von 70 €, bei 26 km/h sind es ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und 80 €, bei 31 km/h erhöht sich die Buße auf 120 €, bei 41 km/h sind 160 €, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte fällig, bei 51 km/h fallen 240 €, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot an, bei 61 km/h sind es 440 €, 2 Punkte und 2 Punkte Fahrverbot. Ab einer Überschreitung um mehr als 70 km/h drohen als Strafe 600 €, 2 Punkte und drei Monate Fahrverbot.

Doch soweit muss es nicht kommen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar und hier sind die Schwächen des verwendeten Einseitensensors ESO ES 8.0 der sichere Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs. 

Für die Geschwindigkeitsmessung am wichtigsten ist der Messbalken (Sensorkopf) des Blitzers. Dieser ist mit fünf Helligkeitssensoren ausgestattet. Die beiden äußeren und der mittlere messen die Helligkeitsprofile ankommender Fahrzeuge und speichern und vergleichen diese. Die beiden anderen ermöglichen eine Abstandsmessung durch welche der Abstand des Sensorkopfes zu dem gemessenen Fahrzeug bestimmt wird. Mittels dieser Daten kann die Fahrzeit für die eingegebene Messtrecke ermittelt und dann die Geschwindigkeit berechnet werden. Ist der eingegebene Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Diese Messmethode hat aber sehr viele Fehlerquellen.

Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs können die Bestimmung des Helligkeitsprofils und damit die Geschwindigkeitsmessung negativ beeinflussen. Direkt Sonneneinstrahlung auf das Gerät hat den gleichen Effekt. Moderne LED- Scheinwerfer können besonders in der Dämmerung und der Nacht das Messgerät irritieren. Auch dann liegt kein brauchbares Messergebnis vor. 

Besonders wichtig ist die exakte Übertragung der Fahrbahnneigung auf den Messbalken mittels der zum Gerät gehörenden Wasserwaage. Hier geschehen die meisten Anwendungsfehler durch das Messpersonal. Eine sogenannte "Schrägstellung" führt zu einer groben Verfälschung des Messergebnisses zu Lasten des Betroffenen. 

Der Blitzer hat unter anderem bei Überholmanövern, entgegenkommen Fahrzeugen und Kolonnenfahrten Zuordnungsprobleme. Es ist dann nicht mit der nötigen Genauigkeit feststellbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Sämtliche Einseitensensoren bedürfen einer gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO gültigen Eichung. Nicht selten ist diese abgelaufen und der Betroffene ist in diesem Fall freizusprechen.

Diese und noch andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.




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