Geblitzt auf der BAB 24, AD Wittstock/Dosse, Abs. 71, km 0,838, in FR Berlin- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Laut eines Anhörungsbogens der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee sollen Sie die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h überschritten haben? Dann folgt zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid. Dessen Strafen können empfindlich sein. Schon ab 21 km/h zuviel droht ein Punkt und ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot. Zwei Punkte gibt es ab 41 km/h zuviel und zwei Monate Fahrverbot ab 61 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit.

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Die Ursachen für den Erfolg eines Einspruchs können vielfältig sein, doch hier sind die Schwachstellen des verwendeten Einseitensensors ESO ES 3.0 oder seines fast baugleichen Nachfolgers ESO ES 8.0 ein Garant für die Einstellung Ihres Verfahrens.

Dieser Blitzer hat einen charakteristischen Messbalken (Sensorkopf), auf welchem sich fünf Helligkeitssensoren befinden. Die beiden äußeren und der mittlere messen die Helligkeitsprofile vorbeifahrender Fahrzeuge und speichern sowie vergleichen diese. Die beiden anderen ermöglichen eine Abstandsmessung, durch die der Abstand des Sensorkopfes zu dem gemessenen Fahrzeug bestimmt wird. Hierdurch wird die benötigte Zeit für die eingegebene Fahrstrecke ermittelt und mit Hilfe dieser Daten die Geschwindigkeit berechnet. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Allerdings hat dieses Gerät Zuordnungsprobleme bei Kolonnenfahrten, Überholmanövern und entgegenkommenden Fahrzeugen. Dann ist nicht sicher feststellbar, ob tatsächlich die Geschwindigkeit des abgebildeten Fahrzeugs gemessen wurde.

Schon kleinste Lichtreflexe, wie der Schatten eines fremden oder des eigenen Fahrzeugs, können die Messung negativ beeinflussen. Gleiches gilt für direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät. Moderne LED-Scheinwerfer können besonders in der Dämmerung und der Nacht die Messwerte verzerren.

Besonders wichtig ist die exakte Übertragung der Fahrbahnneigung auf den Sensorkopf. Hierbei geschehen die meisten Anwendungsfehler. Schon eine ganz leichte Schrägstellung führt zu überhöhten Messwerten damit einer Unverwertbarkeit der Messung. 

Betroffene wurden von Brandenburger Gerichten schon freigesprochen, weil die in der Bedienungsanleitung  vom Hersteller geforderte „nachvollziehbare" gekennzeichnete Fotolinie gefehlt hatte und somit nicht klar erkennbar war, ob es sich bei dem gemessenen Fahrzeug tatsächlich um das abgebildete handelte  und somit die angegebene Geschwindigkeit im Einklang mit der Fotodokumentation stand. 

Jeder Einseitensensor muss gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO eine gültige Eichung aufweisen. Ist diese zum Zeitpunkt der Messung abgelaufen, ist das Verfahren einzustellen.

Diese und noch viele andere Fehler können durch eine Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit ist Ihnen eine optimale Betreuung und Verteidigung garantiert.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.




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