Geblitzt auf der BAB 24, km 224,285 in Fahrtrichtung Hamburg- Punkte, Bußgeld und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von zur Zeit 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten. Dann kann der zu erwartende Bußgeldbescheid teuer werden. Neben dem hohen Bußgeld droht schon bei 21 km/h zuviel ein Punkt und ab 26 km/h kommt ein Monat Fahrverbot hinzu. Die Strafen steigen, je höher die vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung.

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen.

Aus Berlin kommend wird das Teilstück der BAB 24 zwischen dem Autobahndreieck Havelland und der Anschlussstelle Neuruppin ausgebaut. Hier, genauer zwischen den Anschlussstellen Kremmem und Fehrbellin, ca. 1000 m nach Passieren der Raststätte "Linumer Auch, wird der Blitzer aufgestellt.

Die Beschilderung und das erlaubte Tempo wechseln durch die Baustellentätigkeit. Das hier zuständige Amtsgericht Neuruppin hält die bisher immer vorhandene beidseitige Beschilderung für ausreichend. Jedoch kann ein entsprechender anwaltlicher Vortrag hier ein Augenblicksversagen begründen.

Der eigentliche Trumpf der Verteidigung sind hier aber die Fehlerquellen des verwendeten Einseitensensors vom Typ ESO ES 3.0 oder seines fast baugleichen Nachfolgers ESO ES 8.0.

Dessen charakteristisches Merkmal ist der übergroße Messbalken (Sensorkopf). Dieser ist mit fünf Helligkeitssensoren ausgestattet., von denen der mittlere und die beiden äußeren für die Geschwindigkeitsmessung zuständig sind. Sie messen die Helligkeitsprofile der heranfahrenden Fahrzeuge und speichern und vergleichen diese. Die beiden weiteren Sensoren ermöglichen die Abstandsmessung, durch welche der jeweilige Abstand des Messbalken zu den Fahrzeugen bestimmt wird. Dadurch kann die Zeit gemessen werden, die für die eingestellte Wegstrecke benötigt wird. Hieraus kann dann die Geschwindigkeit berechnet werden. Ist ein Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Doch dieses scheinbar einfache Prinzip hat seine Schwächen. Schon Sonneneinstrahlung auf das Gerät oder einfache Lichtreflexe (Schatten des eigenen oder vorbeifahrender Autos, von Bäumen oder Abgrenzungen) können die Messung der Helligkeitsprofile und damit der Geschwindigkeitsbestimmung zu Ihren Lasten verändern.

Bei bestimmten Verkehrssituationen (Überholvorgänge, Kolonnenfahrten sowie entgegenkommenden Fahrzeugen u.ä.) treten Zuordungsschwierigkeiten auf.

Nicht selten geschehen Aufbaufehler, etwa die falsche Ausrichtung des Gerätes zur Fahrbahnspur und eine ungenaue Einstellung des Scanwinkels. Auch hier wird die Messung zu Ihren Lasten unzulässig beeinflusst.

Die vom Hersteller mitgelieferte Neigungswasserwaage ermöglicht es dem Bediener, den Neigungswinkel der Fahrbahn aufzunehmen und dann auf den Sensor zu übertragen. Hier treten oft Anwendungsfehler auf, die zur Nichtigkeit der Messung führen.

Zuordungsschwierigkeiten treten laut Bedienungsanleitung auch dort auf, wo mit einem sehr tief eingestellten Sensor gemessen wird oder bei Fahrzeugen mit einem hohen Radstand. Ist die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen, muss die Messung annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich währt werden.  

Diese und noch andere Fehler können durch eine Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden. 

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dokumentiert die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. 

Damit  ist es  die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem Amtsgericht Neuruppin  die Fehlerhaftigkeit  Ihrer Messung bewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung. Die anwaltliche Erstberatung ist kostenlos.


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