Geblitzt auf der BAB 71, Neubrunn, AD Süd Harz, bei km 154.6-153.1, Eichelbergtunnel- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird laut einem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Artern vorgeworfen, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann wird der bald folgende Bußgeldbescheid teuer. Ab 21 km/h droht ein Punkt und ein Bußgeld in Höhe von 70 €. Bei 26 km/h sind es schon ein Monat Fahrverbot, ein Punkt und 80 €. Dies steigert sich jeweils bei den nächsten 5 km/h. Für Fahranfänger in der Probezeit und Wiederholungstäter kann die Bußgeldbehörde die Strafen extra erhöhen.

Allerdings kann Ihnen hier die Verteidigung durch einen erfahrenen Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Der Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs sind hier die Fehlerquellen des verwendeten Einseitensensors ESO Es 3.0 bzw. seines fast baugleichen Nachfolgers ESO ES 8.0.

Der charakteristische Sensorkopf des Blitzers ist mit fünf Helligkeitssensoren ausgestattet, von denen die beiden äußeren und der mittlere einen 0,5 m- Abstand (Messbasis) aufweisen und für die Geschwindigkeitsmessung zuständig sind. Sie messen die Helligkeitsprofile ankommender Fahrzeuge speichern und vergleichen diese. Die beiden anderen Sensoren ermöglichen eine Abstandsmessung, mit deren Hilfe der Abstand des Sensorkopfes (Messbalken) zu dem gemessenen Fahrzeug bestimmt wird. Mittels dieser Daten kann die Geschwindigkeit der jeweiligen Fahrzeugen berechnet werden. Ist der Grenzwert überschritten, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Dieses Messprinzip führt aber dazu, dass schon einfache Helligkeitsreflexe (Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs) die Messung zu Ihren Lasten beeinflussen können.

Moderne LED-Fahrzeuglampen geben kein Dauerlicht, sondern gehen schnell an und aus, was das menschliche Auge aber als Dauerlicht wahrnimmt. Die Messsensoren werden durch dieses Flackern aber teilweise beeinflusst und es entstehen verzerrte Geschwindigkeitsangaben.

Der Blitzer hat Zuordnungsprobleme bei Überholvorgängen und Kolonnenfahrten. Dann ist nicht immer zuordbar, ob das fotografierte Fahrzeug tatsächlich das gemessene ist. Wird dieses bei einer Überprüfung festgestellt, können die Messdaten keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein. Besonders dann, wenn die in der Bedienungsanleitung vom Hersteller geforderte „nachvollziehbare" gekennzeichnete Fotolinie fehlt und somit nicht klar erkennbar ist, ob es sich bei dem gemessenen Fahrzeug tatsächlich um das abgebildete Auto handelt und ob die gemessene Geschwindigkeit im Einklang mit der Fotodokumentation steht. 

Mittels der vom Hersteller mitgelieferten Wasserwaage muss der Blitzer auf die vorhandene Fahrbahnneigung eingestellt werden. Sogenannte "Schrägmessungen führen automatisch zu erhöhten Geschwindigkeitsangaben. Geschehen hier Anwendungsfehler ist die Messung nicht exakt genug.

Häufig ist die Eichung des Gerätes abgelaufen, da die Wartungsintervalle nicht immer eingehalten werden. In solchen Fällen ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messprotokolle und Rohmessdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweiin  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.



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