Geblitzt auf der BAB 72, km 104,7, Gem. Chemnitz, FR Hof – Leipzig- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen vor, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h überschritten?

Dann kann der bald folgende Bußgeldbescheid teuer und unangenehm werden. Schon ab 21 km/h zuviel droht ein Punkt und ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot, 80 € Bußgeld und ein Punkt. Dies erhöht sich alle weiteren 5 km/h und kann für Fahranfänger und Wiederholungstäter noch gesonderte Folgen haben.

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein spezialisierter Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen.

Die Schwächen des verwendeten Einseitensensors vom Typ ESO ES 8.0 sind ein fast sicherer Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Der Blitzer ist mit einem charakteristischen Messbalken (Sensorkopf) ausgestattet, auf welchem sich fünf Helligkeitssensoren befinden. Die beiden äußeren und der mittlere, welche parallel ausgerichtet sind, messen die Helligkeitsprofile ankommender Fahrzeuge. Diese werden gespeichert und verglichen. Die beiden anderen Sensoren sind schräg gestellt und und ermöglichen eine Abstandsmessung, durch welche der Abstand zwischen dem Fahrzeug und dem Blitzer bestimmt wird. Mit Hilfe dieser Daten wird die Geschwindigkeit berechnet. Bei Überschreiten des eingegebenen Grenzwertes wird die Kamera ausgelöst.

Bei dieser Messmethode können aber schon einfache Lichtreflexe (etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeuges) können die Messung zu Ihren Lasten beeinflussen.  

Auch LED- Schweinwerfer können zu hohen Abweichungen bei der Geschwindigkeitsbestimmung führen. Moderne LED-Fahrzeuglampen geben kein Dauerlicht, sondern gehen schnell an und aus, was das menschliche Auge aber als Dauerlicht wahrnimmt. Dieses "Flimmern" kann aber zu Fehlern bei der Datenverarbeitung des Gerätes herbeiführen und Abweichungen von bis zu 25 km/h.

Gleichfalls hat das Gerät Zuordnungsschwierigkeiten bei Kolonnenfahrten und Überholmanövern. In solchen Fällen ist nicht immer eindeutig zuordbar, ob tatsächlich das gemessene Fahrzeug abgebildet wurde.

Der Messbeamte muss die ESO-Messung prüfen und die Fotolinie korrekt dokumentieren, indem er ein Fotolinienfoto anfertigt. Das gemessene Fahrzeug muss sich in einem Bereich von +/- 30 cm zur Fotolinie befinden. Diese Vorgaben finden sich häufig in der Messakte nicht wieder.

Von größter Bedeutung ist der richtige Aufbau des Messgerätes. Mit Hilfe der vom Hersteller mitgelieferten Wasserwaage muss der Blitzer unbedingt genau parallel zur Fahrbahn aufgestellt werden. Sogenannte "Schrägmessungen" führen zu deutlich erhöhten Geschwindigkeitsangaben. 

Jeder Einseitensensor muss gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO eine gültige Eichung aufweisen. Fehlt es an dieser muss die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen werden.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.



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