Geblitzt auf der Ernst-Thälmann-Straße, Höhe Kita, OL Schulzendorf, in Ri. Waltersdorf- Bußgeld vermeiden!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Dahme- Spreewald wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften vor?

Der seit 2020 aufgestellte stationäre Blitzer liefert dann mit seinen zahlreichen Fehlerquellen die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer tastet mittels Laserstrahlen einen Fahrbahnbereich von 75 Metern ab. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zum Blitzer zurück. Mittel einer Weg- Zeit- Bestimmung wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Liegt diese über dem Grenzwert, wird die Kamera ausgelöst.

Aber die Länge der Messstrecke führt zu einer Auffächerung der Laserimpulse. Dadurch kommt es zu Verzerrungen bei den zurückgestrahlten Strahlen. Natürlich kommt es dadurch zu Fehlern bei der Geschwindigkeitsberechnung. Schon aus diesem Grund werden auf jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angegeben.

Nach Wartungen ist oft der Messwinkel nicht mehr genau auf die Fahrbahnneigung abgestimmt. Dann kommt es zu sogenannten "Schrägmessungen", deren Ergebnis immer zu hohe Geschwindigkeitsangaben sind.

Außerdem treten Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung auf, wenn sich mehrere Messobjekte im Erfassungsbereich des Blitzers befinden. Dann ist nicht sicher, bei welchem die Geschwindigkeit gemessen wurde.

Werden die Wartungsintervalle nicht eingehalten, kommt es zu einem Verfall der Geräteeichung. Wird dieses festgestellt, ist sogar die gesamte Messreihe zu annullieren.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Überprüfung Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit dessen Hilfe wird die Unverwertbarkeit Ihrer Messung nachgewiesen.

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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