Geblitzt: BAB 2, km 8,14 in Fahrtrichtung AD Werder- Punkte und Bußgeld vermeiden!

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Der mobiler Blitzer wird vor dem Autobahndreieck Werder, an welchem die BAB 2 in der BAB 10 aufgeht, aufgestellt, genauer im Bereich der Anschlussstelle Netzen. Wenn Sie hier einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee erhalten haben, folgt zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid. Aber die Beauftragung eines spezialisierten Verteidigers kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar und hier sind es die Besonderheiten der Beschilderung und die Fehler des verwendeten Lasermessgerätes, die den Erfolg eines Einspruchs garantieren.

An dieser Messstelle gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Aus anerkannter verkehrspsychologischer Sicht muss der Autofahrer zumindest durchschnittlich alle 90 Sekunden die Möglichkeit haben, dieses durch die Beschilderung wahrzunehmen. Dieses Erfordernis ist hier bei weitem nicht erfüllt. Daher gelingt es immer wieder, die Verfahren schon aus diesem Grund zur Einstellung zu bringen.

Noch gewichtiger sind hier aber die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, welches seit seiner Einführung zu den umstrittensten Messgeräten Deutschlands gehört.

Dieser Blitzer sendet hochfrequentierte Laserimpulse aus, die von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zurückgesandt werden. Dadurch kann das Gerät eine Objektkontur erstellen und die Fahrzeit für die eingegebene Wegstrecke bestimmen. Mittel dieser Werte wird die Geschwindigkeit berechnet. Wird der Grenzwert überschritten, folgt ein automatisches Auslösen der Kamera.

Allerdings führt die Auffächerung der Lichtstrahlen dazu, dass diese zeitgleich von unterschiedlichen Fahrzeugteilen reflektiert werden können, der Blitzer diese aber als von einem einzigen Teil zurückgestrahlt speichert. Dadurch verfälscht sich die Bestimmung der Zeit und letztlich die Berechnung der Geschwindigkeit. Bei etwa der Hälfte aller Messungen stimmen die tatsächliche und die angezeigte Geschwindigkeit nicht überein. Auch in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Zuordnungsprobleme hat das Gerät bei Überholmanövern, Kolonnenfahrten, entgegenkommenden Autos und ähnlichen Verkehrssituationen.

Besonders bei der Einstellung des richtigen Scanwinkels, der für die Genauigkeit der Messung von immenser Bedeutung ist, und der Auswertung des Messfotos treten oft Fehler auf. Um diese zu vermeiden, fordert der Hersteller in seiner Bedienungsanleitung eine Schulung des Messpersonals. Ist ein entsprechendes Zertifikat nicht in der Akte, kann die Messung nicht verwertet werden.

Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein überdurchschnittlich hoher Toleranzbereich gewährt. Diese und und noch weitere Fehler können durch eine Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Darin werden die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf die Messung dokumentiert bzw. begründet.

Dieses ist damit die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem hier zuständigen Amtsgericht Brandenburg an der Havel die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen werden kann. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei. 

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr bundesweit  in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine  Zweigstelle in Cottbus. Die örtliche Entfernung zu dem hier zuständigen Gericht spielt keine Rolle.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




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