Geblitzt: Gem. Staufenberg BAB 7 Höhe km 298,914 Rtg. Kassel- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Göttingen wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann lohnt es sich, den Vorwurf nicht einfach hinzunehmen, sondern den Vorgang durch einen erfahrenen Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan FM 1 der Firma Vitronic. Dessen gerichtsbekannte Unzuverlässigkeit ist der Hauptgrund dafür, dass hier überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Dieser Gerätetyp funktiontiert nach folgendem Messprinzip. Laserimpulse erfassen die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter. Fahren Pkw in diesen Messbereich, werden die Impulse reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene  Geschwindigkeit ist.

Aber die überlange Messstrecke führt zu einer Auffächerung der ausgesandten Impulse und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die damit verbundene Verfälschung der Messdaten tritt so häufig auf, dass schon wegen dieses Serienfehlers etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet, können auch Zuordnungsschwierigkeiten auftreten. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass wirklich das abgebildete Fahrtzeug gemessen wurde. Häufig ist auch der Messsensor nicht exakt rechtwinklig zur Fahrbahn ausgerichtet, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Die Messbeamten müssen an diesem Gerätetyp geschult werden. Fehlt hierfür ein Nachweis in der Messakte, ist die Messung unverwertbar. Wird festgestellt, dass die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig ist, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot werden nicht mehr ausgesprochen.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach eine Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. Er betreut erfolgreich seit Jahren bundesweit Bußgeldverfahren, von den die meisten eingestellt werden.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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