Geblitzt im Landkreis Dahme Spreewald, B 264, Abs. 250, km 3.046, Ri. Peine- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Dahme- Spreewald wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen vor, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 70 km/h überschritten?

Nach dem derzeit aktuellen Bußgeldkatalog (7/21) haben Sie bei 21 km/h zuviel einen Punkt und bei 26 km/h ein Monat Fahrverbot zu erwarten. Für Fahrer in der Probezeit und Wiederholungstäter kann diese Buße noch erhöht werden.

Doch ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen bei dieser Messstelle das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen.

Der hier aufgestellte mobile Blitzer ist ein Einseitensensor vom Typ ESO ES 3.0 oder sein fast baugleicher Nachfolger vom Typ ESO ES 8.0.

Der für dieses Gerät charakteristische Messbalken ist mit fünf Helligkeitssensoren ausgestattet. Die beiden äußeren und der mittlere messen die Helligkeitsprofile vorbeifahrender Fahrzeuge speichern und vergleichen diese. Die beiden anderen ermöglichen die Abstandsmessung zu dem Blitzer. Mittels dieser Daten kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke festgestellt und hieraus die Geschwindigkeit berechnet werden. Ist der Höchstwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Diese Messmethode führt aber dazu, dass schon die Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs die Geschwindigkeitsbestimmung zu Ihren Lasten beeinflussen können.

LED- Scheinwerfer senden pulsierendes Licht aus, welches bei den Sensoren zu einer verzerrten Datenverarbeitung und damit gleichfalls zu verfälschten Geschwindigkeitsbestimmungen führt.

Einer der häufigsten Aufbaufehler ist die falsche Einstellung des Scanwinkels. Dieses führt zu sogenannten "Schrägmessungen" mit dem Ergebnis, dass automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt.

Insbesondere bei Kolonnenfahrten und Überholmanövern hat der Blitzer Zuordnungsschwierigkeiten. Dann ist bei einer Überprüfung der Messung nicht zweifelsfrei belegbar, dass die angegebenen Werte tatsächlich zu dem abgebildeten Fahrzeug gehören.

Ist in der Akte kein Nachweis, dass die Messbeamten an dem Gerät ausgebildet wurden, kann schon aus diesem Grund nicht von einer ordnungsgemäßen Messung ausgegangen werden.

Sollte die Eichung des Gerätes abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein, welches die vorhandenen Mängel dokumentiert.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Die gesamtem Verfahrenskosten (einschließlich des Gutachters), übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung.

Jährlich verteidigt Rechtsanwalt Andreas Junge in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er ist außerdem Fachanwalt für Strafrecht und somit die nötige Erfahrung und das Wissen, um Ihre maximal durchzusetzen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich.



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